Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 12.06.2014
- C-118/13 -
Anspruch auf Abgeltung bezahlten Jahresurlaubs bleibt auch im Falle des Todes eines Arbeitnehmers erhalten
Ausschluss der Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub im Falle des Todes nicht mit Unionsrecht vereinbar
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod nicht unter. Das Unionsrecht steht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen, die für den Fall des Todes des Arbeitnehmers die Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub ausschließen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Die Richtlinie über die Arbeitszeitgestaltung* sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen hat und dass dieser
Arbeitnehmer sammelt aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit 140,5 Tage offenen Jahresurlaub an
Herr Bollacke war vom 1. August 1998 bis zu seinem
Witwe fordert Abgeltung des nicht genommenen Jahresurlaubs
Die Witwe von Herrn Bollacke forderte von K+K eine Abgeltung für den von ihrem Ehegatten nicht genommenen Jahresurlaub. Das Unternehmen wies die Forderung zurück und äußerte Zweifel an der Vererbbarkeit der Abgeltung.
Landesarbeitsgericht erbittet Vorabentscheidung des EuGH über Möglichkeit und Zulässigkeit eines Abgeltungsanspruchs
Das mit der Sache befasste Landesarbeitsgericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob das Unionsrecht einzelstaatliche Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten gestattet, wonach im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den
Arbeitnehmer steht bei krankheitsbedingt nicht genommenem Jahresurlaubs finanzielle Vergütung zu
In seinem Urteil erinnert der Gerichtshof daran, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts ist und dass die Ansprüche auf Jahresurlaub und auf Bezahlung während des Urlaubs zwei Aspekte eines einzigen Anspruchs darstellen (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil v. 20.01.2009 - C-350/06, C-520/06 -). Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass der Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsverhältnis geendet hat, Anspruch auf eine Vergütung hat, um zu verhindern, dass ihm jeder Genuss des Anspruchs auf
Tod des Arbeitnehmers darf nicht rückwirkend zum vollständigen Verlust des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub führen
Der Gerichtshof betont, dass der Begriff des bezahlten Jahresurlaubs bedeutet, dass für die Dauer des Jahresurlaubs das Entgelt des Arbeitnehmers fortzuzahlen ist. Ein finanzieller Ausgleich im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den
Verfall des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub für nicht genommenen Urlaub unzulässig
Der Gerichtshof stellt deshalb klar, dass das Unionsrecht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, wonach der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne Begründung eines Abgeltungsanspruchs für nicht genommenen
Erläuterungen
* - Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 299, S. 9).
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2014
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
- Keine Urlaubsabgeltung bei Krankheit während der Altersteilzeit
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 24.01.2014
[Aktenzeichen: 5 K 1135/13.KO]) - EuGH zum Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 21.06.2012
[Aktenzeichen: C-78/11]) - Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei langjähriger Krankheit
(Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 22.03.2012
[Aktenzeichen: 16 Sa 1176/09])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2014, Ausgabe: 29, Anmerkung: 1, Autor: Thomas Kloppenburg jurisPR-ArbR 29/2014, Anm. 1, Thomas Kloppenburg | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 2415 NJW 2014, 2415 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2014, Seite: 651 NZA 2014, 651 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2014, Seite: 1348 ZIP 2014, 1348
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18330
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18330
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.