Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.11.2012
- 23 U 68/12 -
Schufa-Eintrag: Bank darf verjährte Kreditforderung nicht an die Schufa melden
Keine Verjährungshemmung bei fehlender Mahnung / Mahnung setzt eindeutige und bestimmte Zahlungsaufforderung voraus
Wird mit einem Schreiben eine Zahlung zur Fälligkeit gestellt, so stellt dieses Schreiben nicht zugleich eine Mahnung dar. Eine solche bedarf vielmehr einer eindeutigen und bestimmten Zahlungsaufforderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Im zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien über einen Anspruch auf
Landgericht wies Klage ab
Das Landgericht Hanau wies die Klage ab. Denn die Datenübermittlung sei nicht unzulässig gewesen. Die
Anspruch auf Widerruf der Datenübermittlung bestand
Das Oberlandesgericht entschied zu Gunsten der Schuldnerin und hob das erstinstanzliche Urteil auf. Die Schuldnerin habe einen Anspruch auf
Keine Hemmung der Verjährung mangels wirksamer Mahnung
Die
Hinweis auf Berechnung der Verzugszinsen unerheblich
Zudem sei es nach Ansicht des Oberlandesgerichts unerheblich gewesen, dass das Schreiben der Gläubigerin den Hinweis enthielt, das Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden. Denn auch dies genüge nicht als Leistungsaufforderung im Sinne des § 286 Abs. 1 BGB.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2013
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Landgericht Hanau, Urteil vom 27.02.2012
[Aktenzeichen: 9 O 831/11]
Jahrgang: 2013, Seite: 134 ZD 2013, 134
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16915
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16915
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.