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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2012
- 23 S 296/11 -
GEMA: Keine Vermieterhaftung für Urheberrechtsverletzungen in Veranstaltungsräumen
Nichtanmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie unterlassene Abführung von Gebühren begründet Urheberrechtsverletzung
Meldet der Veranstalter einer Party diese nicht bei der GEMA an und führt er keine Gebühren an die GEMA ab, so liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Für diese Rechtsverletzung haftet nicht der Vermieter der Veranstaltungsräume. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall vermietete ein Diskothekbetreiber seine Räumlichkeiten an einen Dritten. Dieser wollte in der Diskothek eine eigene
Amtsgericht Düsseldorf wies Klage ab
Das Amtsgericht Düsseldorf wies die Klage ab, da seiner Ansicht nach der Diskothekbetreiber für den urheberrechtlichen Verstoß nicht auf Schadenersatz hafte. Er sei nämlich weder Täter oder
Störereigenschaft begründete kein Schadenersatzanspruch
Das Landgericht Düsseldorf bestätigte das Urteil des Amtsgerichts und wies die Berufung der
Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen fehlender Täterschaft
Da es sich bei dem Diskothekbetreiber nicht um den (Mit-)Veranstalter der
Zurverfügungstellung von Räumen genügt nicht zur Annahme eines Veranstalters
Zwar werde zur Annahme eines Veranstalters teilweise für ausreichend gehalten, so das Landgericht weiter, dass die jeweilige Veranstaltung durch das Zurverfügungstellen der Räume ermöglicht wurde und die jeweiligen Vermieter es damit in der Hand gehabt hätten, durch zumutbare Einwirkungen auf ihre Mieter die begangenen Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Diese Kriterien beziehen sich jedoch nur auf die Störerhaftung. Eine Gleichsetzung von (Mit-)Veranstalter und
Ebenfalls keine Haftung als Teilnehmer
Der Diskothekbetreiber habe nach Ansicht des Landgerichts schließlich nicht als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2013
Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2011
[Aktenzeichen: 57 C 465/11]
Jahrgang: 2012, Seite: 457 GRUR-RR 2012, 457 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2013, Seite: 440 NZM 2013, 440
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Dokument-Nr. 16342
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