wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 03.08.2004
BVerwG 1 C 29.02 -

Neue Maßstäbe für die Ausweisung von türkischen Arbeitnehmern

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass türkische Arbeitnehmer, die ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsrecht zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei haben, nur noch unter eingeschränkten Voraussetzungen aus Deutschland ausgewiesen werden dürfen.

Das Gericht hat Grundsätze, die nach einer neuen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nunmehr für die Ausweisung von freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern gelten, weitgehend auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige übertragen (vgl. die Sache BVerwG 1 C 30.02: Strengere Anforderungen an die Ausweisung von EU-Bürgern).

Danach ist eine Ausweisung nur nach einer individuellen Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde zulässig. Zwingende Ausweisungen und Regelausweisungen, wie sie § 47 Ausländergesetz bei schweren Straftaten vorsieht, dürfen auch gegen Türken, die sich auf Assoziationsrecht berufen können, nicht mehr verfügt werden. Außerdem müssen die Ausländerbehörden und die Gerichte künftig neue Tatsachen, die nach der Ausweisungsverfügung entstanden sind, berücksichtigen. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung im Falle eines 45-jährigen Türken getroffen, der wegen Handeltreibens mit 12 Kilogramm Heroin im Jahre 1991 zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt wurde und insgesamt etwa acht Jahre in Haft war.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sache zur nochmaligen Überprüfung der 1992 verfügten Ausweisung zurückverwiesen. Das Oberverwaltungsgericht Münster muss klären, ob der Kläger ein Aufenthaltsrecht nach Assoziationsrecht besitzt und ob sich die maßgebliche Sachlage in den letzten Jahren wesentlich verändert hat. Dabei wird das Oberverwaltungsgericht der Ausländerbehörde auch Gelegenheit geben müssen, erstmals Ermessenserwägungen anzustellen. Das gilt entsprechend in allen anderen bei den Verwaltungsgerichten anhängigen Ausweisungsverfahren von assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin
Quelle: Pressemitteilung Nr. 48/04 des BVerwG vom 03.08.2004

Aktuelle Urteile aus dem Ausländerrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Ausweisung | Ausweisung wegen Straftat

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1587 Dokument-Nr. 1587

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1587

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung