wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 04.06.2012
6 W 81/12 -

"Filesharing": Eltern müssen die Internetnutzung ihres volljährigen Kindes überwachen

Abmahnung gegenüber den Eltern wirksam

Stellen die Eltern ihrem volljährigen Kind ihren Internetanschluss zur Verfügung, trifft sie diesbezüglich eine Überwachungspflicht. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hielt der Sohn der Beklagten 2.164 Musikdateien zum Herunterladen bereit. Dabei nutzte er den Internetanschluss der Beklagten. Die Kläger mahnten die Beklagten daraufhin ab. Die Kläger waren nicht die Rechteinhaber aller zum Herunterladen angebotener Musikdateien.

Überwachungspflicht der Eltern

Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass das Bereitstellen der Musiktitel durch den Sohn der Beklagten, den Tatbestand der unzulässigen öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19 a UrhG erfüllte. Dafür waren die Beklagten verantwortlich, auch wenn ihr Sohn zum Tatzeitpunkt bereits volljährig war. Es oblag ihnen, bei der Überlassung des Anschlusses an ihren Sohn Maßnahmen zu ergreifen, um derartige Rechtsverletzungen entgegenzuwirken. Wie weit diese Obliegenheit ging, brauchte hier nicht geklärt werden. Denn die Beklagten haben nichts vorgetragen, ob sie überhaupt auf ihren Sohn einwirkten.

Abmahnung hinreichend bestimmt

Das Gericht führte weiter aus, dass zwar aus der Abmahnung nicht hervorging, hinsichtlich welcher Titel eine von ihnen berechtigt sei. Eine wirksame Abmahnung lag dennoch vor. Die Verletzung der Rechte an einzelnen Titeln löst einen Unterlassungsanspruch aus, der sich nicht auf den betreffenden Titel beschränkt. Er erfasst auch andere Titel und öffentliche Zugänglichmachungen, die im Kernbereich dieser Verletzungshandlung liegen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2012
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Köln, Beschluss vom 19.03.2012
    [Aktenzeichen: 28 O 1113/11]
Aktuelle Urteile aus dem Internetrecht | Urheberrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Computer und Recht (CR)
Jahrgang: 2012, Seite: 533
CR 2012, 533
 | Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB)
Jahrgang: 2012, Seite: 222
ITRB 2012, 222
 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 616
MMR 2012, 616

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14298 Dokument-Nr. 14298

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss14298

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung