Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Hamburg, Urteil vom 21.03.2012
- 608 KLs 8/11 -
„Abofallen-Verfahren“: Landgericht Hamburg verhängt Freiheits- und Geldstrafen
Mehr als zwei jähriger Betrieb von „Abofallen“ im Internet verursacht Schaden von mindestens 4,5 Millionen Euro
Das Landgericht Hamburg hat im Verfahren gegen sieben Angeklagte wegen des Betreibens von Kostenfallen im Internet Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und 3 ¾ Jahren sowie Geldstrafen verhängt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Beweisaufnahme ergeben, dass die Angeklagten - teilweise als Täter, teilweise als Gehilfen - über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren im
Angeklagte boten im Internet andernorts kostenfrei erhältliche Leistungen kostenpflichtig an
Die Angeklagten haben mit unterschiedlichen Unternehmen im
Vertrag über kostenpflichtige Leistung nicht zustande gekommen
Nach dem Urteil der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hamburg erfüllt dieses Verhalten den Tatbestand des Betruges. Mit den an die Kunden versandten Zahlungsaufforderungen täuschten die Angeklagten den Kunden vor, diese seien eine vertragliche Zahlungsverpflichtung eingegangen. Tatsächlich waren jedoch keine Verträge zustande gekommen, weil den Angeklagten wegen des Inhalts ihrer sinnlosen Angebote und der gezielten Gestaltung ihrer Websites klar war, dass Kunden, die sich dort anmeldeten, den Kostenhinweis übersehen hatten. Wenn aber ein Kunde keine entgeltliche Leistung in Anspruch nehmen möchte und der Anbieter dies erkennt bzw. hiervon ausgeht, kommt kein Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung zustande.
Gericht verurteilt Angeklagte zu Geld- und Freiheitsstrafen
Der Angeklagte, der als Initiator der Taten an allen wesentlichen Entscheidungen maßgeblich beteiligt und für die Konzeption der Websites verantwortlich war, ist insbesondere wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Gegen drei weitere Angeklagte wurden Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und einem Jahr und zehn Monaten festgesetzt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die übrigen drei Angeklagten wurden wegen ihrer untergeordneten Beihilfehandlungen zu Geldstrafen verurteilt bzw. mit Strafvorbehalt verwarnt.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2012
Quelle: Landgericht Hamburg/ra-online
- Abofallen im Internet: Preis muss deutlich erkennbar sein
(Landgericht Landshut, Urteil vom 16.08.2011
[Aktenzeichen: 54 O 1465/11]) - Amtsgericht Osnabrück: Rechtsanwalt einer Abo-Falle haftet auf Grund Beihilfe wegen (versuchtem) Betrugs auf Schadensersatz
(Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom 19.10.2010
[Aktenzeichen: 66 C 83/10 (1)])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13224
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13224
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.