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Landgericht Hamburg, Urteil vom 12.05.1998
- 312 O 85/98 -
Haftung für Links: Homepagebetreiber macht sich ohne deutliche Distanzierung verlinkte Inhalte zu eigen
LG Hamburg zur Haftung des Betreibers einer Webseite für ein Link, der zu beleidigenen Äußerungen eines Dritten führt
Die Verlinkung von ehrverletzenden sowie beleidigenden Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen ohne deutliche Distanzierung begründet einen Schadensersatzanspruch des Betroffenen gegen den für die Homepage Verantwortlichen. Ist die Grenze zum Ehr- und Persönlichkeitsrechtsschutz überschritten, werden diese Inhalte auch nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor.
Im vorliegenden Fall wurde der Betreiber einer Internetseite verklagt, da er eine Linksammlung zu Informationen über den Kläger angelegt hatte, die dieser für sittenwidrig hielt und sich in seinem
Ohne inhaltliche Distanzierung ist eine Verlinkung als "eigene Verbreitung" zu werten
Das Landgericht Hamburg erkannte die Klage jedoch als begründet an. Der Kläger sei in seinem allgemeinen
Grenze der Meinungsfreiheit wurde überschritten
Außerdem überschreite der Text an mehreren Stellen die Grenze zum Ehr- und Persönlichkeitsrechtsschutz und werde daher nicht mehr von der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Hamburg (vt/st)
Jahrgang: 1998, Seite: 547 MMR 1998, 547 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1998, Seite: 3650 NJW 1998, 3650 | Zeitschrift: Computerreport (NJW-COR)
Jahrgang: 1998, Seite: 302 NJW-COR 1998, 302
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Dokument-Nr. 13120
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