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Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 09.10.2013
4 K 1406/13 -

Klage eines "Reichsbürgers" vor seiner Ansicht nach nicht legitimiertem Gericht wegen fehlendem Rechts­schutz­bedürfnis unzulässig

Reichsbürger hielt Steuerfestsetzung vom Finanzamt für unzulässig

Die Klage eines "Reichsbürgers" gegen die Steuerfestsetzung eines Finanzamtes ist wegen eines fehlenden Rechts­schutz­bedürfnisses unzulässig, wenn der Kläger meint, er sei Bürger des Deutschen Reiches und das Gericht besitze daher keine Legitimation. Denn in diesem Fall ist unklar, was der Kläger mit seiner Klage erreichen will. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2013 erhob ein Steuerpflichtiger Klage gegen die Steuerfestsetzung eines Finanzamtes. Zur Begründung führte er aus, dass die Steuergesetze ungültig seien, da die Bundesrepublik Deutschland keine staatliche Legitimation besitze. Er sei weiterhin Bürger des Deutschen Reiches. Das Finanzamt habe daher ohne Rechtsgrundlage gehandelt. Zudem sprach der Steuerpflichtige dem Finanzgericht jegliche Legitimation ab.

Unzulässigkeit der Klage wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis

Das Hessische Finanzgericht entschied gegen den Steuerpflichtigen. Nach Auffassung des Gerichts sei die Klage wegen eines fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig gewesen. Es sei kein nachvollziehbarer Grund erkennbar gewesen, zu welchem Zweck der Steuerpflichtige Rechtsschutz von einem Gericht verlangt, das nach seiner eigenen Überzeugungen rechtlich nicht existiert und zur Entscheidung über sein Begehren gesetzlich nicht legitimiert ist.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2015
Quelle: Hessische Finanzgericht, ra-online (vt/rb)

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Kommentare (8)

 
 
justizfreund schrieb am 17.07.2017

Die Entscheidung dürfte Verfassungsfeindlich sein, denn er hat seine politische Ansicht geäussert und die darf in einem Rechtsstaat nicht dazu führen, dass man seinen Justizgewährsanspruch aus Artikel 19 Abs. 4GG verliert, denn der ist nicht einschränkbar.

Er sagt, dass Gericht sei nicht legitimiert und das Gericht stimmt dem gewissermassen zu.

Es kommt in unserem Rechtsstaat nicht darauf an ob ein Gericht gemäss den politischen Ansichten von Bürgern gesetzlich nicht legitimiert sei, sondern das Gericht ist entweder dem Gesetz nach legitimiert oder nicht. Seine Ansichten ändern daran nichts.

Kenan Killiad schrieb am 15.04.2015

Tja so etwas kommt dabei raus, wenn man vergisst das Gehirn einzuschalten.

Kenan Killiad schrieb am 15.04.2015

Tja so etwas kommt dabei raus, wenn man vergisst das Gehirn einzuschalten.

Jens Conrad schrieb am 15.04.2015

Bedeutet dies, daß die subjektive Einstellung des Rechtssuchenden maßgeblich für die Gewährung des grundgesetzlich zugesicherten Rechtsstaatsgarantie ist? Muß er denn jetzt die Steuern zahlen, wenn ihm das Gericht des Staates, für den er Steuern - auch für die Richter- zahlen soll, kein Rechtsschutz gewährt? Ist damit seine "Reichsbürgerschaft" anerkannt? Dieses Urteil ist hochinteressant!

Kenan Killiad antwortete am 15.04.2015

Jura ist eine Wissenschaft der Sprache!

Es würde das Grund-Recht auf das Schutzbedürfnis vor Gericht, als absurdum führen, wenn man sein Recht vor einer Justiz geltend machen will, die man gleichzeitig als nicht legitim ansieht.

Es wäre eine Farce, die Richter haben gut gekontert.

Chris antwortete am 15.04.2015

Die Klage wurde für unzulässig erklärt. Also ja, er muss zahlen.

Eine Klage muss schlüssig sein und vor allem einem Rechtsschutzbedürfnis dienen. Letzeres ist anzuzweifeln. Wie kann ich bei einem Gericht um Schutz meiner Rechte bitten, wenn ich es selbst nicht anerkenne?

Herr K. antwortete am 20.04.2015

Anerkannt wurde, dass er DENKT dass das Gericht nicht legitim ist. Das heißt natürlich nicht, dass er damit recht hat. Er hätte den Rechtsschutz ja annehmen können, wenn er nicht behauptet hätte, dass es für ihn nicht gültig ist. Will heißen, dadurch dass er das Gericht als nicht legitim bezeichnet, verzichtet er selbst auf den Rechtsschutz, der ihm anderweitig gewährt werden würde.

Chris schrieb am 14.04.2015

Reichsbürger halt... man weiß nicht ob man lachen oder weinen soll.

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