Wechsle direkt:
Nutzen Sie folgende Formulare für die Suche in unserem Datenbestand
Finden Sie zum Urteilen anhand ihrer zugeordneten Aktenzeichen, Schlagworte bzw. Rechtsgebiete, in dem Sie hier einen Begriff eingeben:
Stand der Seite: Freitag, der 03.09.2010
www.kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH, Berlin
anhand von Aktenzeichen
Der eingebene Begriff wird mit allen Aktenzeichen aus unserer Urteilsdatenbank verglichen.
anhand von Schlagwörtern und Rechtsgebieten
Der eingebene Begriff wird mit allen Schlagwörtern und Rechtsgebieten aus unserer Urteilsdatenbank verglichen, wobei auch Kombinationen unterstützt werden.
Es folgt eine Anzeige für unser Partnerportal - das Deutsche Anwaltsregister.
Eine sehr komfortable Anwaltssuche
finden Sie bei unserem Partnerportal - dem Deutschen Anwaltsregister.
Probieren Sie es aus:
Suchbeispiel: "Mietrecht 10719"unterteilt nach Bundesländern
Die folgende Auflistung ermöglicht Ihnen den Zugriff auf von uns empfohlene Anwälte, sortiert nach Bundesländern.
unterteilt nach Städten
Die folgende Auflistung ermöglicht Ihnen den Zugriff auf von uns empfohlene Anwälte, sortiert nach großen Städten.
Nutzen Sie die entsprechende Browserfunktion
um zur letzten Seite zurückzukehren.
Zum Drucken dieser Seite nutzen
Sie bitte die Druckfunktion Ihres Browsers.
Wenn auf einem markierten Parkplatz zwei Kleinwagen (z.B. Smart) Platz finden, muss jeder Fahrer hierfür ein Parkticket lösen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Werbung
Im Fall parkte ein Geschäftsmann seinen Kleinwagen in einer Parklücke hinter einem anderen Kleinwagen. In beiderseitigem Einvernehmen hatte nur der andere Fahrer einen Parkschein gelöst. Das Amtsgericht Trier verurteilte den Geschäftsmann zu 10,- EUR Bußgeld. Das wollte sich dieser nicht gefallen lassen und klagte vor dem Oberlandesgericht Koblenz.
Dieses bestätigte allerdings die Entscheidung des Amtsgerichts Trier. Anders als bei Parkuhren, wo nur einmal bezahlt werden könne, seien Gebühren am Parkscheinautomaten grundsätzlich je Auto zu entrichten. Jeder Parkschein müsse hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden, führte das Gericht aus.
Mit dieser Entscheidung ging ein monatelanger Rechtsstreit zu Ende, der mit einem Bußgeld der Stadt Trier in Höhe von 5,- EUR begonnen hatte.
Diese Meldung erschien bei uns am 02.07.2007.
Vielleicht hilft Ihnen unsere Suchfunktion weiter?>
Quelle: ra-online
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss4459
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Wir, die Redaktion von kostenlose-urteile.de, bieten Ihnen den Service, die Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammenzufassen, damit auch Rechtsunkundige ihren Nutzen daraus ziehen können.
Sollten Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, müssen wir Sie leider an das jeweilige Gericht verweisen.
Unser Partnerportal das "Deutsche Anwaltsregister" macht Ihnen das Suchen nach Rechtsanwälten aus diesem Fachbereich besonders einfach. Ergänzen Sie einfach Ihre Postleitzahl und klicken Sie auf den entsprechenden Button für das Rechtsgebiet ... fertig!
Diese Suchfunktion für Anwälte stellt eine Anzeigedar.
URL dieser Seite: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview4459.htm