wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Springe direkt: zum Suchformular | zu den Monatslisten | zu den Anwaltsempfehlungen | zum Inhaltsbereich

Nutzen Sie folgende Formulare für die Suche in unserem Datenbestand
fehlertoleranteUrteilssuche
Finden Sie zum Urteilen anhand ihrer zugeordneten Aktenzeichen, Schlagworte bzw. Rechtsgebiete, in dem Sie hier einen Begriff eingeben:

Kostenlose Urteile (aktuelle Urteile für jedermann)

http://www.kostenlose-urteile.de

das Symbol von www.kostenlose-urteile.de
das Symbol von www.kostenlose-urteile.de
das Symbol von www.kostenlose-urteile.de
Wechseln Sie zu unseren aktuellsten Urteilsmeldungen

Stand der Seite: Montag, der 08.02.2010

www.kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH, Berlin




Im Folgenden finden Sie Verlinkungen zu unseren Anwaltsempfehlungen:

Es folgt zwei Suchformulare, um nach Urteilsmeldungen suchen zu können:
Urteilssuche

anhand von Aktenzeichen

Der eingebene Begriff wird mit allen Aktenzeichen aus unserer Urteilsdatenbank verglichen.

anhand von Schlagwörtern und Rechtsgebieten

Der eingebene Begriff wird mit allen Schlagwörtern und Rechtsgebieten aus unserer Urteilsdatenbank verglichen, wobei auch Kombinationen unterstützt werden.


Im Folgenden finden Sie Verlinkungen zu unseren Anwaltsempfehlungen:
Anwaltsempfehlungen

Es folgt eine Anzeige für unser Partnerportal - das Deutsche Anwaltsregister.

Logo des Deutschen Anwaltsregisters

Eine sehr komfortable Anwaltssuche

finden Sie bei unserem Partnerportal - dem Deutschen Anwaltsregister.

Probieren Sie es aus:

Suchbeispiel: "Mietrecht 10719"

unterteilt nach Bundesländern

Die folgende Auflistung ermöglicht Ihnen den Zugriff auf von uns empfohlene Anwälte, sortiert nach Bundesländern.

unterteilt nach Städten

Die folgende Auflistung ermöglicht Ihnen den Zugriff auf von uns empfohlene Anwälte, sortiert nach großen Städten.


Hier beginnt der eigentliche Inhalt der Seite

Zum Drucken dieser Seite nutzen
Sie bitte die Druckfunktion Ihres Browsers.

Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Zeugnis gefälscht - Arbeitgeber kann auch noch nach Jahren kündigen

Anfechtung eines Arbeitsverhältnisses wegen Bewerbung mit gefälschtem Zeugnis

Bewirbt sich ein Arbeitnehmer mit einem von ihm gefälschten Ausbildungszeugnis auf einen Arbeitsplatz und wird er auf der Grundlage dieses Zeugnisses eingestellt, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung auch dann noch anfechten, wenn ihm die Täuschung erst nach einem Bestand des Arbeitsverhältnisses von 8 ½ Jahren bekannt wird. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.

Werbung

Der Kläger hatte sich 1997 mit einem gefälschten Ausbildungszeugnis auf einen Arbeitsplatz als gewerblicher Mitarbeiter bei einem Großunternehmen beworben. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung hatte er von „ausreichend (54 Punkte)“ auf „befriedigend (65 Punkte)“ und das Ergebnis der praktischen Prüfung von „befriedigend (70 Punkte)“ auf „gut (89 Punkte)“ gefälscht. Bei dem Arbeitgeber, der jährlich eine Vielzahl von Bewerbungen erhält, werden zu Bewerbungsgesprächen nur die besten Bewerber eingeladen, wobei die Vorauswahl auf der Grundlage der schriftlichen Bewerbung getroffen wird. Erst nach 8 ½ Jahren wurde dem Arbeitgeber die Fälschung aus Anlass der Überprüfung der Unterlagen wegen gefälschter Urkunden eines anderen Arbeitnehmers bekannt. Er focht daraufhin im Herbst 2005 das Arbeitsverhältnis gemäß § 123 Abs.1 BGB an, weil der Kläger ihn arglistig getäuscht habe. Beanstandungen gegenüber der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers hatte es nicht gegeben.

Mit seiner Klage begehrte der Kläger die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Anfechtung des Arbeitgebers nicht geendet habe. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Die hiergegen eingelegte Berufung hat das Landesarbeitsgericht zurückgewiesen.

Arbeitgeber hat schützenswertes Interesse

Die Bewerbung mit einem gefälschten Zeugnis stellt eine vorsätzliche arglistige Täuschung dar, ohne die das Arbeitsverhältnis nicht zustande gekommen wäre. Der Arbeitgeber ist auch nach Treu und Glauben trotz der Bestandsdauer des Arbeitsverhältnisses nicht gehindert, wegen dieser Täuschung das Arbeitsverhältnis anzufechten; denn die rechtliche Situation des Arbeitgebers ist nach wie vor beeinträchtigt. Der Arbeitgeber hat ein schützenswertes Interesse daran, dass die im Rahmen von Bewerbungen vorgelegten Zeugnisse die Qualifikation des Bewerbers wahrheitsgemäß wiedergeben. Nur dies ermöglicht einen fairen Vergleich der Bewerber untereinander. Zudem ist nicht auszuschließen, dass auch Außenstehende erfahren, dass der Arbeitgeber Mitarbeiter beschäftigt, die sich ihre Einstellung durch Vorlage gefälschter Zeugnisse erschlichen haben.

Diese Meldung erschien bei uns am 09.07.2007.

Das Neueste aus dem... "Arbeitsrecht"

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LAG Baden-Württemberg


Anwälte aus diesem Fachbereich suchen ist ganz einfach

Unser Partnerportal das "Deutsche Anwaltsregister" macht Ihnen das Suchen nach Rechtsanwälten aus diesem Fachbereich besonders einfach. Ergänzen Sie einfach Ihre Postleitzahl und klicken Sie auf den entsprechenden Button für das Rechtsgebiet ... fertig!

Diese Suchfunktion für Anwälte stellt eine Anzeigedar.

wichtiger Hinweis zum Verlinken / Zitieren

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4498

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Anmerkung der Redaktion

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Wir, die Redaktion von kostenlose-urteile.de, bieten Ihnen den Service, die Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammenzufassen, damit auch Rechtsunkundige ihren Nutzen daraus ziehen können.

Sollten Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, müssen wir Sie leider an das jeweilige Gericht verweisen.


Wir von kostenlose-urteile.de dürfen keine Rechtsfragen beantworten.

Hierfür empfehlen wir Ihnen:

ANZEIGE
RA Stephan Lampe, Erfurt (beschäftigt sich mit: Medizinrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Zivilrecht) - Springe zu den Details bzw. zur Homepage von Rechtsanwalt Stephan Lampe
ANZEIGE
RA Josef Limper, Köln (besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und beschäftigt sich mit: Urheberrecht, Medienrecht, Arbeitsrecht und gewerblicher Rechtsschutz) - Springe zu den Details bzw. zur Homepage von Rechtsanwalt Josef Limper
ANZEIGE
RAin Sabine Huber, Eching (beschäftigt sich mit: Familienrecht und Versicherungsrecht) - Springe zu den Details bzw. zur Homepage von Rechtsanwältin Sabine Huber
ANZEIGE
RA Rüdiger Wittkop, Essen (beschäftigt sich mit: Reiserecht, Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht) - Springe zu den Details bzw. zur Homepage von Rechtsanwalt Rüdiger Wittkop
ANZEIGE
RA Ralf Nebel, Kierspe (beschäftigt sich mit: Erbrecht, Handelsrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht und Arzthaftungsrecht) - Springe zu den Details bzw. zur Homepage von Rechtsanwalt Ralf Nebel
ANZEIGE
RA Dr. Volker Berthold, Kiel (beschäftigt sich mit: Strafrecht und Internetrecht) - Springe zu den Details bzw. zur Homepage von Rechtsanwalt Dr. Volker Berthold
ANZEIGE
RA Michael K. Riefer, Karlsruhe - Springe zu den Details
ANZEIGE
RA Rudolf Gerber, Roth - Springe zu den Details
ANZEIGE
RA Peter Hampel, Erlangen - Springe zu den Details
ANZEIGE
RA Florian Haussleiter, München - Springe zu den Details
Als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin können Sie sich bei uns, einfach und kostengünstig, inserieren und so neue Mandanten gewinnen. Klicken Sie einfach hier!


Es folgt eine Werbeanzeige

 
 

URL dieser Seite: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview4498.htm