wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Springe direkt: zum Suchformular | zu den Monatslisten | zu den Anwaltsempfehlungen | zum Inhaltsbereich

Nutzen Sie folgende Formulare für die Suche in unserem Datenbestand
fehlertoleranteUrteilssuche
Finden Sie zum Urteilen anhand ihrer zugeordneten Aktenzeichen, Schlagworte bzw. Rechtsgebiete, in dem Sie hier einen Begriff eingeben:


Kostenlose Urteile (aktuelle Urteile für jedermann)

http://www.kostenlose-urteile.de

das Symbol von www.kostenlose-urteile.de
das Symbol von www.kostenlose-urteile.de
das Symbol von www.kostenlose-urteile.de
Wechseln Sie zu unseren aktuellsten Urteilsmeldungen

Stand der Seite: Freitag, der 03.09.2010

www.kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH, Berlin




Desweiteren empfehlen wir Ihnen folgende Entscheidungen:

Es folgt zwei Suchformulare, um nach Urteilsmeldungen suchen zu können:
Urteilssuche

anhand von Aktenzeichen

Der eingebene Begriff wird mit allen Aktenzeichen aus unserer Urteilsdatenbank verglichen.

anhand von Schlagwörtern und Rechtsgebieten

Der eingebene Begriff wird mit allen Schlagwörtern und Rechtsgebieten aus unserer Urteilsdatenbank verglichen, wobei auch Kombinationen unterstützt werden.


Im Folgenden finden Sie Verlinkungen zu unseren Anwaltsempfehlungen:
Anwaltsempfehlungen

Es folgt eine Anzeige für unser Partnerportal - das Deutsche Anwaltsregister.

Logo des Deutschen Anwaltsregisters

Eine sehr komfortable Anwaltssuche

finden Sie bei unserem Partnerportal - dem Deutschen Anwaltsregister.

Probieren Sie es aus:

Suchbeispiel: "Mietrecht 10719"

unterteilt nach Bundesländern

Die folgende Auflistung ermöglicht Ihnen den Zugriff auf von uns empfohlene Anwälte, sortiert nach Bundesländern.

unterteilt nach Städten

Die folgende Auflistung ermöglicht Ihnen den Zugriff auf von uns empfohlene Anwälte, sortiert nach großen Städten.


Hier beginnt der eigentliche Inhalt der Seite

Zum Drucken dieser Seite nutzen
Sie bitte die Druckfunktion Ihres Browsers.

Ist Ihnen dieser Artikel was wert?

Flattr this
Was ist Flattr?Hilfe
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Wer elementare Sicherheitsvorschriften nicht einhält, riskiert fristlose Kündigung

Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich

Vom Arbeitgeber erlassene elementare Sicherheitsvorschriften, die die Arbeitnehmer vor erheblichen Gesundheitsrisiken schützen sollen, sind von den Arbeitnehmern unbedingt einzuhalten. Andernfalls steht der Arbeitsplatz auf dem Spiel.

Werbung

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat ausgeführt, dass die Außerachtlassung der Sicherheitsvorschriften eine Pflichtverletzung darstellt, die an sich geeignet ist, eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen. Dazu ist nach Auffassung des Gerichts ausnahmsweise sogar keine vorherige Abmahnung notwendig, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Schwere seines Fehlverhaltens von vornherein nicht damit rechnen konnte, dass der Arbeitgeber dieses toleriert.

Im vom Landesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte ein rund 50 Jahre alter, lediger und seit rund 20 Jahren beim Arbeitgeber beschäftigter Maschinenführer mit einem weiteren Maschinenführer eine industrielle Presse gereinigt und dabei die Maschine von Hand wieder angefahren. Der Kollege geriet dabei mit seiner Hand in ein hin- und herfahrendes Maschinenteil und verlor die Kuppe des kleinen Fingers. Der Arbeitgeber kündigte dem Maschinenführer daraufhin fristlos, hilfsweise ordentlich.

Das Landesarbeitsgericht hielt zwar im konkreten Fall trotz der schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit des Kollegen diese fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung mangels vorheriger Abmahnung für nicht rechtens: Die Sicherheitsvorschriften des Arbeitgebers schlössen im entschiedenen Fall den Betrieb der Maschine während der Reinigung und während des Aufenthalts eines Mitarbeiters im Sicherheitsbereich nicht eindeutig aus. Weiter hätten die Vorgesetzten des Arbeitnehmers dessen Reinigungspraxis früher zumindest stillschweigend geduldet. Schließlich drohe der zeitlich letzte allgemeine Arbeitshinweis des Arbeitgebers als Konsequenz für ein Fehlverhalten lediglich eine Abmahnung, nicht eine Kündigung, an.

Diese Meldung erschien bei uns am 08.10.2007.

  • Referenz:
    • Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.08.2007
      [Aktenzeichen: 5 Sa 150/07]

Vielleicht hilft Ihnen unsere Suchfunktion weiter?

Das Neueste aus dem... "Arbeitsrecht"

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 06/07 des LAG Schleswig-Holstein vom 02.10.2007


wichtiger Hinweis zum Verlinken / Zitieren

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4937

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Anmerkung der Redaktion

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Wir, die Redaktion von kostenlose-urteile.de, bieten Ihnen den Service, die Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammenzufassen, damit auch Rechtsunkundige ihren Nutzen daraus ziehen können.

Sollten Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, müssen wir Sie leider an das jeweilige Gericht verweisen.

Ist Ihnen dieser Artikel was wert?

Flattr this
Was ist Flattr?Hilfe
Anwälte aus diesem Fachbereich suchen ist ganz einfach

Unser Partnerportal das "Deutsche Anwaltsregister" macht Ihnen das Suchen nach Rechtsanwälten aus diesem Fachbereich besonders einfach. Ergänzen Sie einfach Ihre Postleitzahl und klicken Sie auf den entsprechenden Button für das Rechtsgebiet ... fertig!

Diese Suchfunktion für Anwälte stellt eine Anzeigedar.


Wir von kostenlose-urteile.de dürfen keine Rechtsfragen beantworten.

Hierfür empfehlen wir Ihnen:

ANZEIGE
RA Ralf Petzold, Meissen (besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwalt für Familienrecht und beschäftigt sich mit: Ehescheidung und Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozial- und Sozialversicherungs-
recht, Strafrecht und Reiserecht
) - Springe zu den Details bzw. zur Homepage von Rechtsanwalt Ralf Petzold
ANZEIGE
RA Dr. Karl-Heinz Belser, Mannheim (beschäftigt sich mit: Wirtschaftsrecht) - Springe zu den Details bzw. zur Homepage von Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Belser
ANZEIGE
RA Nicolaus Wurm, Hamburg (beschäftigt sich mit: Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Unternehmens-
nachfolge und Immobilienrecht
) - Springe zu den Details bzw. zur Homepage von Rechtsanwalt Nicolaus Wurm
ANZEIGE
RA Dr. Eberhard vom Dorp, Fürth (beschäftigt sich mit: Wirtschaftsrecht und Forderungseinzug) - Springe zu den Details bzw. zur Homepage von Rechtsanwalt Dr. Eberhard vom Dorp
ANZEIGE
RAin Sybille Abrahams, Hamburg (beschäftigt sich mit: Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht) - Springe zu den Details bzw. zur Homepage von Rechtsanwältin Sybille Abrahams
ANZEIGE
RA Hans-Daniel Terner, Hannover (beschäftigt sich mit: Verkehrsrecht, Strafrecht, Autorecht, Verkehrsunfallrecht und Verkehrsstrafrecht) - Springe zu den Details bzw. zur Homepage von Rechtsanwalt Hans-Daniel Terner
ANZEIGE
RA Manfred Meier, Eggenfelden - Springe zu den Details
ANZEIGE
RA Torsten Sommer, Gifhorn - Springe zu den Details
ANZEIGE
RA Armin Allgäuer, Gera (beschäftigt sich mit: Zivilrecht, Familien-
recht, Mietrecht und Verkehrsrecht
) - Springe zu den Details
ANZEIGE
RAin Christiane Bohn, Kissing - Springe zu den Details
Als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin können Sie sich bei uns, einfach und kostengünstig, inserieren und so neue Mandanten gewinnen. Klicken Sie einfach hier!


Es folgt eine Werbeanzeige

23

 
 

URL dieser Seite: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview4937.htm