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Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.06.2022
- 8 A 14/19 -
Schwarzbauten auf Rader Insel müssen beseitigt werden
Einigungsvertrag zum Abriss von acht Ferienhäuser weder nichtig noch unwirksam
Die vornehmlich als Wochenendhäuser und ohne Genehmigung gebauten Hütten auf der Rader Insel müssen beseitigt werden, weil der dieser Verpflichtung zugrundeliegende Vertrag zwischen dem Kläger und Eigentümer der betroffenen bebauten Parzellen und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde wirksam ist. Das hat Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht entschieden.
Dem Verfahren liegt ein mittlerweile jahrzehntelanger Streit zwischen dem Kläger und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde zugrunde. Letzterer hatte bereits Ende der 90er Jahre erstmals Beseitigungsverfügungen für die illegal gebauten Wochenendhäuser auf der Rader Insel gegenüber diversen Eigentümern und Eigentümerinnen ausgesprochen. In der Zeit zwischen 2000 und 2017 gab es in der Folge weitere Beseitigungsverfügungen und schließlich Einigungen, die eine befristete Weiternutzung einiger Bauten zuließen. Ob der Kläger in den Genuss dieser Weiternutzungsrechte kam, war bereits Gegenstand eines seit 2015 rechtskräftig zu seinen Lasten entschiedenen Verfahrens. Zuletzt hatte der mittlerweile sehr betagte Kläger sich in einem
Beseitigungsrecht nicht aufgrund faktischer Duldung verwirkt
Die Richterinnen und Richter sahen die Einwände des Klägers gegen den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32035
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