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Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 11.07.2008
- VerfGH 93A/08 -
Berlin: Rauchverbot in alkoholfreien Wasserpfeifen-Cafés Berlins vorläufig ausgesetzt
Existentielle wirtschaftliche Gefährdung des Betriebes rechtfertigen vorläufige Einschränkung des Verbots
Die Betreiberin eines alkoholfreien sog. Wasserpfeifen-Cafés hat bei dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin Verfassungsbeschwerde gegen das mit dem Berliner Nichtraucherschutzgesetz angeordnete Rauchverbot in Gaststätten erhoben. Ihrem Eilantrag, in alkoholfreien Wasserpfeifen-Cafés das ab Juli 2008 bußgeldbewehrte Rauchverbot für Wasserpfeifen bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde vorläufig auszusetzen, hat der Verfassungsgerichtshof entsprochen.
Der Verfassungsgerichthof hat ausdrücklich offen gelassen, ob die gesetzliche Ausgestaltung des Rauchverbots in Gaststätten verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, und seine Entscheidung - wie in Eilverfahren üblich - allein auf eine Interessenabwägung gestützt. Dabei hat er den Betreiberinteressen mit - im Wesentlichen - folgenden Erwägungen Vorrang eingeräumt:
Existentielle wirtschaftliche Gefährdung des Betriebes
Die Antragstellerin hat eine existentielle wirtschaftliche Gefährdung des Betriebes durch das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VerfGH Berlin vom 11.07.2008
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Dokument-Nr. 6356
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