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Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 27.02.2015
- 11 CS 15.145 -
Verzehr mohnhaltiger Produkte während Drogenkontrollprogramms kann Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen
Behinderung der Aufklärung einer behaupteten Drogenabstinenz
Verzehrt ein Autofahrer während eines Drogenkontrollprogramms mohnhaltige Nahrungsmittel und bricht die Begutachtungsstelle daraufhin das Programm ab, rechtfertigt dies den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis. Denn durch den Verzehr der Produkte wird eine Aufklärung der behaupteten Drogenabstinenz behindert. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2014 wurde einem Autofahrer sofort die Fahrerlaubnis entzogen. Er nahm im Rahmen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung seiner Fahreignung an einem
Verwaltungsgericht hält sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis für rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht München hielt die sofortige
Verwaltungsgerichtshof bejaht ebenfalls Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung
Der Verwaltungsgerichtshof München bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Beschwerde des Autofahrers zurück. Die sofortige Fahrerlaubnisentziehung sei rechtmäßig gewesen. Der Autofahrer sei vorwerfbar nicht mehr in der Lage, das von ihm geforderte Fahreignungsgutachten fristgerecht beizubringen, da die Begutachtungsstelle aufgrund des positiven Befunds das
Behinderte Aufklärung einer behaupteten Drogenabstinenz
Soweit der positive Befund möglicherweise auf einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 16.12.2014
[Aktenzeichen: 6b S 14.4895]
- Autofahrer kann sich bei Nachweis positiver Amphetaminwerte nicht auf Einnahme von Appetitzüglern berufen
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 18.11.2015
[Aktenzeichen: 1 K 338/15.NW]) - Ersatzdroge Methadon: Fahrerlaubnisinhaber muss im Regelfall Gelegenheit erhalten, seine Fahreignung gutachtlich nachzuweisen
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05.07.2012
[Aktenzeichen: 11 CS 12.1321])
Jahrgang: 2015, Seite: 491 DÖV 2015, 491 | Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 2015, Seite: 164 VRS 2015, 164 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2015, Seite: 597 zfs 2015, 597
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Dokument-Nr. 24436
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