wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2008
8 S 98/08 -

Errichtung eines Schuppens, nur um den Nachbarn zu ärgern, ist unzulässig

Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme

Es ist rechtswidrig, auf einem großen Wiesengrundstück die Errichtung eines Schuppens unmittelbar vor der Terrasse und dem Wohnhaus des Nachbarn zu genehmigen, wenn der Bauherr damit nichts anderes bezweckt, als seinen Nachbarn zu schädigen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden und auf die Berufung des geschädigten Nachbarn die vom Landratsamt Ostalbkreis erteilte Baugenehmigung aufgehoben.

Der Bauherr ist Eigentümer eines von ihm bewohnten Hausgrundstücks und eines hinter dem Wohngrundstück - im Außenbereich - gelegenen ca. 3.000 m2 großen, weitgehend unbebauten Wiesengrundstücks im Ostalbkreis. Auf diesem Wiesengrundstück errichtete er nach Erhalt der erforderlichen Baugenehmigung einen 12 m langen und zwischen 4 und 5 m hohen Geräte- und Brennholzschuppen, den er in einem Abstand von 2,5 m (dem gesetzlichen Mindestabstand) exakt vor den Wohnbereich seines Nachbarn platzierte, so dass diesem dadurch der Ausblick in die freie Landschaft verbaut wurde. Gegen die Baugenehmigung wehrte sich der Nachbar mit Widerspruch und Klage zunächst erfolglos. Nach Einnahme eines Augenscheins vor Ort änderte der Verwaltungsgerichtshof das klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart und hob die Baugenehmigung auf.

Der genehmigte Schuppen halte zwar die Abstandsvorschriften ein, sei aber gegenüber dem Kläger schikanös und rücksichtslos, urteilte der Verwaltungsgerichtshof. Der Bauherr habe mit dem unmittelbar vor dem Wohnhaus seines Nachbarn errichteten Schuppen nur dessen Schädigung bezweckt, ohne dass ein auch nur entfernt schutzwürdiges eigenes Interesse an dem gewählten Standort zu erkennen sei. Auf dem großen und über 20 m tiefen Wiesengrundstück habe es eine Vielzahl möglicher Standorte für den Schuppen gegeben, die hinsichtlich ihrer Erreichbarkeit und auch sonst vorteilhafter gewesen wären. Auch die Gefahr einer Überschwemmung des Geländes, das in nördlicher Richtung an einen Bachlauf grenze, werde vom Bauherrn offensichtlich nur vorgeschützt, um seine Schädigungsabsicht zu verschleiern. Die Baugenehmigung verstoße daher gegen das auch im öffentlichen Recht geltende Schikaneverbot sowie gegen das Gebot der Rücksichtnahme und müsse aufgehoben werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 05.08.2008

Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Nachbarrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Baugenehmigung | Gebot der Rücksichtnahme | Rücksichtnahmegebot | Nachbar

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6461 Dokument-Nr. 6461

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6461

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?