wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2007
4 S 516/06 -

Verletzung einer Lehrerin beim Duschen auf Klassenfahrt ist ein Dienstunfall

Der Unfall einer Lehrerin beim morgendlichen Duschen während eines Schullandheimaufenthalts ist als Dienstunfall anzuerkennen, da eine Lehrerin während dieser Zeit grundsätzlich 24 Stunden im Dienst ist. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Auf die Berufung einer Realschullehrerin aus dem Raum Ludwigsburg hob der Senat das klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart auf und verpflichtete das beklagte Land, den Duschunfall als Dienstunfall anzuerkennen.

Die Klägerin begleitete im September 2003 die 8. Klasse einer im Kreis Ludwigsburg gelegenen Realschule in ein Schullandheim nach Tirol. Am dritten Tag des Schullandheimaufenthalts glitt sie beim morgendlichen Duschen in der als Dusche dienenden Badewanne aus, als sie nach dem Shampoo greifen wollte, und verletzte sich an der Schulter. Ihren Antrag, den Unfall als Dienstunfall anzuerkennen, lehnte das Oberschulamt Stuttgart mit der Begründung ab, das morgendliche Duschen sei nicht der Dienstsphäre zuzuordnen. Sowohl der Widerspruch der Lehrerin als auch ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart blieben erfolglos. Auf die vom Verwaltungsgerichtshof zugelassene Berufung gab der 4. Senat der Klage nunmehr statt.

Die Dienstaufgaben einer Lehrerin erschöpften sich nicht darin, während der Unterrichtsstunden in den dafür vorgesehenen Räumen Unterricht zu geben, so der Senat in den Entscheidungsgründen. Auch während einer Klassenfahrt nehme eine Lehrerin eine dienstliche Aufgabe wahr, bei der sie – in dem Maße wie sonst die Eltern – verpflichtet sei, Tag und Nacht Aufsicht zu führen. Sie sei insoweit während eines Schullandheimaufenthalts grundsätzlich 24 Stunden im Dienst.

Auch das Duschen am Morgen sei – wie der Gang zur Toilette während des Dienstes – maßgebend durch die dienstliche Sphäre geprägt, entschied der Senat. Denn die Lehrerin habe nicht – wie in privater Umgebung – in aller Ruhe duschen können, sondern sich auch beim Duschen bereithalten müssen, um jederzeit durch rasches Eingreifen ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.

Werbung

der Leitsatz

1. Bei einem Schullandheimaufenthalt ist ein begleitender und Aufsicht führender Lehrer grundsätzlich 24 Stunden im Dienst.

2. Ein beim morgendlichen Duschen in einem Schullandheim eintretendes Unfallereignis ist ein Dienstunfall.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 06.12.2007

Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht | Schulrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Dienstunfall | Dusche | Duschen | Duschschlauch | Klassenfahrt | Lehrer | Lehrkraft | Lehrerin | Lehramtsbewerber | Unfall

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5269 Dokument-Nr. 5269

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5269

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung