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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2011
- 3 S 465/11 -
VGH Baden-Württemberg: Keine Krypta als Begräbnisstätte für Pfarrer der syrisch-orthodoxe Kirchengemeinde im Industriegebiet
Schutzbedürfnis einer Krypta gegen Industrielärm höher als bei einer reinen Kirche
Liegt eine Kirche in einem Industriegebiet, darf wegen des Schutzes der Totenruhe keine so genannte Krypta in die Kirche eingebaut werden. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit hat eine syrisch-orthodoxe Kirchengemeinde eine Genehmigung für einen entsprechenden Umbau eines Abstellraums im Keller ihres Kirchengebäudes in eine
Holzverarbeitender Betrieb nur wenige Meter von geplanter Krypta entfernt
Die
Kirchengemeinde verweist zur Begründung des Bauantrags auf Tradition der Kirche
Die Kirche ist 1994 mit Zustimmung der Gemeinde Kirchardt genehmigt worden. Dem Bau der
BVerwG: Voraussetzungen für Befreiungsentscheidung vom VGH zu prüfen
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte bereits 2009 entschieden, dass die
Industrielärm mit Totenruhe nicht vereinbar
Bei Zulassung dieser kirchlichen Begräbnisstätte im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
- Priesterbegräbnisstätte in einer im Industriegebiet liegenden Kirche nicht zulässig
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.2009
[Aktenzeichen: 3 S 2679/08]) - BVerwG zur Frage der Zulässigkeit einer Krypta in einer im Industriegebiet liegenden Kirche
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.11.2010
[Aktenzeichen: BVerwG 4 C 10.09])
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Dokument-Nr. 12184
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