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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.05.2015
- 3 S 2420/14 -
Pension mit 17 Betten im reinen Wohngebiet grundsätzlich unzulässig
Nutzung eines Mehrfamilienhaus als Monteurs-Unterkunft nicht mit Charakter des reinen Wohngebiets vereinbar
In einem reinen Wohngebiet ist eine Pension mit 17 Betten grundsätzlich unzulässig. Eigentümer von Nachbargrundstücken im reinen Wohngebiet können daher verlangen, dass die zuständige Baurechtsbehörde entscheidet, ob und inwieweit dagegen eingeschritten wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hervor.
Die Betreiber einer Pension in der Gemeinde Brühl im Rhein-Neckar-Kreis beantragten einen Bauvorbescheid zur Änderung eines Mehrfamilienhauses in der Gemeinde Brühl in "Ferien-/Monteurwohnungen". Eine benachbarte Wohnungseigentümergemeinschaft (Klägerin) wandte ein, dass es sich dabei um einen Beherbergungsbetrieb in Form einer Pension handele, die in einem reinen
Nutzungsänderung verletzt Gebietsart des "reinen Wohngebiets"
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe verpflichtete das Landratsamt mit Urteil vom 8. Oktober 2014, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden. Die Klägerin werde durch die
Ehemaliges Mehrfamilienhaus dient nicht mehr ausschließlichem Wohnen sondern nur noch Beherbergungsbetrieb
Es bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts. Das Verwaltungsgericht habe zutreffend angenommen, dass die Grundstücke der Klägerin und der Beigeladenen in einem nicht überplanten Gebiet lägen, dass im Sinne eines faktischen reinen Wohngebiets ausschließlich von Wohnnutzung geprägt sei. Seine weitere Auffassung, die Räume im vormaligen
Schutz der Wohnruhe in reinem Wohngebiet besonders bedeutsam
Zwar könnten in einem reinen
Beurteilung eines Beherbergungsbetriebes als "klein" nicht verallgemeinerungsfähig
Die Berufung sei auch nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Die Frage, mit wie vielen Betten ein Beherbergungsbetrieb noch als "klein" gelte, um in einem faktischen reinen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
- Mietwohnungen mit Nutzungsdauerverträgen von drei bis acht Monaten sind nicht als Beherbergungsstätte anzusehen
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.01.2012
[Aktenzeichen: VG 19 L 294.11]) - Nachbarklage gegen Asylbewerbererstaufnahmeeinrichtung in München erfolglos
(Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13.09.2012
[Aktenzeichen: 2 B 12.109])
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Dokument-Nr. 21455
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