wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.04.2022
2 S 3636/21 -

Pflicht zur Zweitwohnungssteuer für Mitglieder einer Erbengemeinschaft wegen zum Nachlass gehörende Wohnung

Einigung der Erbengemeinschaft über Nutzung der Wohnung für persönlichen Lebensbedarf nicht erforderlich

Gehört zu einem Nachlass eine Wohnung, können die Mitglieder der Erbengemeinschaft zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dabei ist es unerheblich, ob und inwiefern sie sich über die Nutzung der Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf geeinigt haben. Dies hat der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall waren zwei Schwestern in ungeteilter Erbengemeinschaft Eigentümerinnen eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks in Überlingen. Ein der Schwestern war mit Hauptwohnsitz in Stuttgart gemeldet. Diese wurde im Jahr 2020 zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer herangezogen. Dagegen richtete sich ihre Klage. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies die Klage ab. Die Klägerin wollte nunmehr die Zulassung der Berufung erreichen.

Pflicht zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Klägerin sei zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer verpflichtet, da sie das Einfamilienhaus im Sinne des § 2 ZwStS als Zweitwohnung inngehabt habe. Dass das Haus in Eigentum der ungeteilten Erbengemeinschaft stehe und sie sich mit ihrer Schwester noch nicht über die Nutzung des Hauses zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs geeinigt habe, sei unbeachtlich.

Mitglieder einer Erbengemeinschaft können Wohnung innehaben

Auch die Mitglieder einer Erbengemeinschaft können eine Wohnung innehaben, so der Verwaltungsgerichtshof, ohne dass es darauf ankomme, ob und inwiefern sie sich über die Nutzung der Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf geeinigt haben. Für das Innehaben einer Wohnung und die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer genüge eine gemeinschaftliche (tatsächliche) Verfügungsmacht und rechtliche Verfügungsbefugnis. Dies sei bei den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft der Fall.

Jederzeitige Verfügbarkeit und regelmäßige Nutzung nicht erforderlich

Es sei nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige über die Wohnung jederzeit verfügen kann oder sie mit einer gewissen Regelmäßigkeit aufsucht. Eine tatsächliche Nutzung zu Wohnzwecken sei nicht notwendig. Ausreichend für das Innehaben einer Zweitwohnung sei grundsätzlich eine objektiv-rechtliche Nutzungsmöglichkeit.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 30.09.2021
    [Aktenzeichen: 9 K 114/21]
Aktuelle Urteile aus dem Erbrecht | Grundstücksrecht | Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31797 Dokument-Nr. 31797

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31797

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?