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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2016
2 S 312/15, 2 S 896/15 und 2 S 2270/15 -

Rundfunkbeiträge im privaten Bereich sind verfassungsgemäß

Anknüpfung der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags an das Innehaben einer Wohnung unabhängig von den Nutzungs­gewohnheiten verfassungs­rechtlich nicht zu beanstanden

Der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg hat im Rahmen von drei Berufungsverfahren entschieden, dass die Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich auf der Grundlage des Rundfunk­beitrags­staats­vertrags verfassungsgemäß ist und die gegenüber den Rundfunkteilnehmern ergangenen Beitragsbescheide rechtmäßig sind.

Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, Inhaber von Wohnungen bzw. Zweitwohnungen wenden sich jeweils gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen durch den SWR. Sie machen geltend, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der seit dem 1. Januar 2013 die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkbeiträgen darstellt, verfassungswidrig sei. Die Gesetzgebungskompetenz der Länder für die Erhebung des Rundfunkbeitrags sei nicht gegeben. Der Rundfunkbeitrag sei kein Beitrag, sondern eine Steuer, die der Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterfalle. Des Weiteren verstoße der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Ferner seien die im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vorgesehenen Nachweis- und Anzeigepflichten ebenso wie der einmalige Meldedatenabgleich nicht mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vereinbar. Die gegen die Beiträge erhobenen Klagen blieben bei den Verwaltungsgerichten Karlsruhe und Stuttgart erfolglos.

Rundfunkbeitrag ist nicht als Steuer anzusehen

Der Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat die Berufungen mit Urteilen vom 3. März 2016 zurückgewiesen und die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags bejaht. Beim Rundfunkbeitrag handele es sich nicht um eine Steuer, sondern um eine in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fallende Abgabe. Das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei eine Gegenleistung für die Zahlung des Rundfunkbeitrags. Die Anknüpfung der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags an das Innehaben einer Wohnung unabhängig von den Nutzungsgewohnheiten und Nutzungsabsichten sei verfassungsgemäß und durch die technische Entwicklung neuartiger Rundfunkempfangsgeräte veranlasst. Sie sei auch im Hinblick auf die Gewährleistung der Rundfunkfreiheit sachgerecht und stehe mit dem allgemeinen Gleichheitssatz in seiner abgabenrechtlichen Ausprägung der Belastungsgleichheit in Einklang.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Rundfunkbeitragsrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Rundfunk | Rundfunkbeitrag | Rundfunkgebühren | GEZ | Steuer | verfassungsgemäß

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Dokument-Nr.: 22316 Dokument-Nr. 22316

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Kommentare (7)

 
 
Robert Graham schrieb am 21.09.2019

Gibt es ein Verfahren mit einem positiven Ausgang für den Kläger gegen "GEZ" (oder wie auch immer genannt)?

consultman schrieb am 14.03.2016

Es ist doch lachhaft, über 20 Fernsehsender, über 60 Rundfunksender, und das soll Grundversorgung sein???

ARD und ZDF sponsern in Milliardenhöhe den Profisport - und das soll Grundversorgung sein???

Warum wird denn der Begriff "Grndversorgung" und Finanzierung von Profisport (z.B. Fußball, z.B. Handball, z.B. Eishockes, z.B. Boxen uvm.) von den Gerichten nicht überprüft, die meinen, die verschiedenen Aspekte des täglichen Lebens in der Übereinstimmung mit den Länderverfassungen überprüfen zu müssen.

Nach dem bürgerlichen Recht hatte der hier regierende Landes-Ministerpräsident von mir keine persönliche Vollmacht zu einem Rundfunkgebührenstaatsvertrag.

MattyRecht schrieb am 13.03.2016

Falsch: Das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2016

- 2 S 312/15, 2 S 896/15 und 2 S 2270/15 - ist verfassungswidrig und verstößt gegen die gute Sitte, wie in den Medien Bekannt wurde, was ich längst betonte, Gelder veruntreute zu haben wie Gagen an Dritter von solcher Gebühren nicht zu zahlen sie an Prominente bekannt wurde.

Laufen hier Schmirgelder um solche Urteile zu fertigen oder hat man hier Absprachen getroffen um nichts auffliegen zu lassen was Sache ist?

Fakt ist das hier das Gericht weder Prüft noch sichergestellt hat, was das Grundgesetz gewichtig festlegte urteilte auch Reich um Arm unterscheide machte darin!

Die horrenden Gebühren der GEZ sind nicht nur reinster Betrug, sondern mehr als nur verfassungswidriger Abzockereien am Volk! Man kann es kaum noch heute Aufbringen, wegen zu niedriger Einkommen ist den Richter keine Bemessenheitsgrundvorlage bekannt? Politiker sind hier in Form mehr für die Gerechtigkeit gerufen, bevor es sich zur SED Gesellschaft sich wieder hier entwickelt, die wir aber schon haben, das alle Spinner Firmen mit ihren hohen Blödsinn mit Kameras Arbeiten wie im SED Staat, ja Angsthasen sind das alle, die solche Kameras haben und sich gegenseitig den Arsch befilmen, schlimmes SED Volk!!

Gereon schrieb am 09.03.2016

Haha, Verfassungsgericht?

Korrupter Sauhaufen mit Gefälligkeitsurteilen.

Der Bruder urteilt über die Gesetze des Bruders, die Ehefrau leitet das Verfahren am Verwaltungsgericht. Lest danisch.de!

Schachtschneiders Verfassungsklage ohne Begründung abgelehnt. Das ist das Ende des Rechtsstaates, das letzte Mittel für den Rechtssuchenden Bürger ist ohne Begründung abgelehnt, die haben noch nicht mal die Klage gelesen. Ab jetzt gilt §20Abs4. Wir sind im Widerstand und es ist Krieg!

Winzen schrieb am 09.03.2016

Meine Meinung dazu:Immer dasselbe, „verfassungsgemäß“ Deutschland hat keine Verfassung.

nur ein Grundgesetz, das keine Verfassung ist (Art. 146 GG)

Im Übrigen hält sich der ÖR selbst nicht an den Staatsvertrag, in Bezug

auf die Berichterstattung. Zahlreiche Beschwerden an den ÖR beweisen dies.Mein Vorschlag:

Sendungen verschlüsseln, Decoder zulegen, Karte kaufen,Karte rein,

Sendung wird entschlüsselt, dann kann man die Sendung sehen und hören.Die technischen

Voraussetzungen gibt es schon lange. Sind auch nicht teuer.

Wer schauen will, kauft sich eine Karte.Wer die Sendungen nicht sehen will braucht keinen Decoder

und Guthabenkarte. Das wäre demokratisch

ML antwortete am 19.06.2017

Das ist auch meine Meinung, denn die Technik kann dies schon lange nur warum wird dies nicht angeboten von den öffentlichen Rechtlichen??? Weil die Regierung dies unterstützt. Zwangsabgabe nenn ich dies. Ist lt. GG nicht vereinbar soweit ich weiß und trotzdem wird es Praktiziert.

M..Frank schrieb am 09.03.2016

Gucken die Damen und Herren am Verwaltungsgerichtshof eigentlich Fernsehen und hören die Radio? Das glaube ich kaum, denn dann würden sie sofort die Pflichtbeiträge abschaffen!

Für diese täglichen Talks- und Quizsendungen und diese Filme Gebühren zu verlangen, das spottet jeder Beschreibung und wer kontrolliert eigentlich die richtige Verwendung unserer Zwangsgebühren?

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