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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.11.2014
- 10 S 1996/14 -
Zulässige Rücknahme einer aufgrund Vorlage eines gefälschten ausländischen Führerscheins umgeschriebenen deutschen Fahrerlaubnis
Umschreibung setzt Besitz einer EU-Fahrerlaubnis voraus
Eine deutsche Fahrerlaubnis, die im Wege der Umschreibung nach § 30 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erteilt wurde, kann mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden, wenn die Umschreibung aufgrund der Vorlage eines gefälschten ausländischen Führerscheins erfolgte. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2013 wurde einem Bulgaren im Wege der
Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Fahrerlaubnis
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 15.09.2014
[Aktenzeichen: 1 K 3198/14]
Jahrgang: 2015, Seite: 260 DÖV 2015, 260 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2015, Seite: 1037 NJW 2015, 1037 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2015, Seite: 312 NZV 2015, 312 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2015, Seite: 197 zfs 2015, 197
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Dokument-Nr. 23898
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