wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.2018
10 S 1801/17 -

Auflage zur Anwesenheit einer der deutschen Sprache mächtigen Person während Großraumtransports rechtmäßig

Sprachauflage dient der besseren Kommunikation mit Polizei und anderen Einsatzkräften

Die Ausnahmegenehmigung für einen Großraumtransport kann mit der Auflage versehen werden, dass eine der deutschen Sprache mächtige Person anwesend ist. Dies dient zur besseren Kommunikation mit der Polizei und anderen Einsatzkräften und damit der Verkehrssicherheit. Dies hat der Ver­waltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2016 erhielt ein litauisches Transportunternehmen die Ausnahmegenehmigung für einen Großraumtransport durch Deutschland. Die Genehmigung war jedoch mit einer Auflage versehen, wonach eine der deutschen Sprache mächtige Person beim Transport mit dabei sein muss. Das Transportunternehmen hielt die Auflage für rechtswidrig und erhob dagegen Klage. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Transportunternehmens.

Sprachauflage bei Großraumtransport rechtmäßig

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies daher die Berufung des Transportunternehmens zurück. Die Sprachauflage sei rechtmäßig und insbesondere verhältnismäßig. Sie diene dem legitimen Ziel der Sicherheit des Straßenverkehrs und des Schutzes anderer Verkehrsteilnehmer. Die Sprachauflage ermögliche eine Kommunikation der Polizei oder anderer Einsatzkräfte mit dem Fahrer bzw. Beifahrer in vom Regelfall abweichenden kritischen Situationen, wie zum Beispiel bei Umleitungen, schwierigen Wetterverhältnissen oder Unfällen.

Keine Vergleichbarkeit mit normalen Lastwagen sowie land- und fortwirtschaftlichen Fahrzeugen

Die durch die Auflage unterschiedliche Behandlung des Großraumtransports im Vergleich zu herkömmlichen Lastwagen und land- und fortwirtschaftlichen Fahrzeugen verstoße nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG, so der Verwaltungsgerichtshof. Denn von Großraumtransportern gehe ein vergleichsweise deutlich höheres Gefährdungspotential aus. Zwar haben land- und fortwirtschaftliche Fahrzeuge ähnliche Abmessungen wie der Großraumtransport. Jedoch fahren Fahrzeuge der Land- und Fortwirtschaft üblicherweise langsamer und deutlich kürzere Strecken.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 22.06.2017
    [Aktenzeichen: 6 K 3776/16]
Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht | Verwaltungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV)
Jahrgang: 2018, Seite: 674
DÖV 2018, 674
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2018, Seite: 2508
NJW 2018, 2508
 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2018, Seite: 522
NZV 2018, 522

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27584 Dokument-Nr. 27584

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27584

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung