Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2012
- 1 S 2785/11 -
Rücknahme der Einbürgerung eines Mitglieds der "Sauerland-Gruppe" rechtskräftig
Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz arglistig verschwiegen
Die Rücknahme der Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen – eines Mitglieds der so genannten "Sauerland-Gruppe" –, der wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Vorbereitung eines Explosionsverbrechens zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, war rechtmäßig. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Urteil vom 20. Juli 2011 entschieden, dass die Stadt Ulm die
Ermittlungsverfahren wurde wissentlich verschwiegen, um Einbürgerung nicht zu gefährden
Auch der Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass der Kläger ein gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft München anhängiges Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz arglistig verschwiegen habe. Die Obliegenheit zur Anzeige anhängiger Ermittlungs- und Strafverfahren solle den Staat von der Verpflichtung zur
Aufrechterhalten einer durch arglistige Täuschung erwirkten rechtswidrigen Einbürgerung unzumutbar
Eine andere Entscheidung als die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13009
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss13009
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.