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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.10.2011
- 1 S 1864/11 u.a. -
VGH Baden-Württemberg: Wohnungsdurchsuchungen bei mutmaßlichen Mitgliedern der Hells Angels nach Vereinsverbot rechtmäßig
Durchsuchung zur Beschlagnahme beweisrelevanter Unterlagen für Vereinsverbot gerechtfertigt
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Durchsuchung der Wohnungen von mutmaßlichen Mitgliedern eines Pforzheimer Vereins der Hells Angels im Zuge eines Vereinsverbotsverfahrens für gerechtfertigt erklärt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Innenministerium am 6. Juni 2011 den Pforzheimer
Durchsuchung der Räume des Vereins und der Wohnungen zum Zweck der Beschlagnahme beweisrelevanter Unterlagen für Vereinsverbot zulässig
Die Durchsuchung der Räume des Vereins und der Wohnungen von Mitgliedern und Hintermännern könne zum Zweck der
Gegenstände von ideeller Bedeutung Teil des Vereinsvermögens
Die Durchsuchung zum Zweck der Sicherstellung von Vereinsvermögen solle dem
Erlassene Durchsuchungsanordnungen waren hinreichend bestimmt
Schließlich seien die vom Verwaltungsgericht erlassenen Durchsuchungsanordnungen auch hinreichend bestimmt gewesen. Das Regierungspräsidium sei zudem nicht verpflichtet gewesen, bereits vor der Durchsuchung der Wohnungen einen Sicherstellungsbescheid auszufertigen, in dem die sicherzustellenden Gegenstände konkret bezeichnet seien.
Wann über die beim Verwaltungsgerichtshof anhängige Klage gegen das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
- OVG Schleswig-Holstein: Vereinsverbot für Hells Angels Flensburg gerechtfertigt
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[Aktenzeichen: 4 MR 1/10]) - Zuschauer darf keine Motorradkutte bei Gerichtsverhandlung tragen - OVG Berlin-Brandenburg bestätigt "Kuttenverbot" für Hells Angels im Gerichtsgebäude
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Dokument-Nr. 12536
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