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Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 18.09.2006
- 3 F 39/06 -
DocMorris Filiale in Saarbrücken bleibt weiterhin geschlossen - Filiale verletzt Recht auf Chancengleichheit im beruflichen Wettbewerb
Apothekengesetz verbietet eine Aufspaltung der Verantwortung des Apothekers in eine gesundheitliche und eine wirtschaftliche Leitung
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat seine zuvor bereits vertretene Rechtsauffassung vom 12. September 2006 bestätigt und einer weiteren Apothekerin aus Saarbrücken, die gegen die Erlaubnis Klage erhoben hat, die der Doc Morris-Kapitalgesellschaft zum Betrieb einer Filialapotheke in Saarbrücken erteilt wurde, vorläufigen Rechtsschutz gewährt.
Zur Begründung hat das Gericht wiederum darauf abgestellt, dass die private Apothekerin, die ihre berufliche Tätigkeit ebenfalls in Saarbrücken und damit im selben Einzugsbereich wie die von Doc Morris betriebene
Vor dem Hintergrund, dass sich im vorliegenden Eilverfahren keine endgültige Aussage über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der angefochtenen
Siehe nachfolgend:
OVG Saarlouis erlaubt Kapitalgesellschaft den Betrieb einer Apotheke
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG des Saarlandes vom 19.09.2006
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Dokument-Nr. 3086
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