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Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 17.09.2008
- 6 K 604/08.WI -
Fahrtkosten für den Besuch der Berufsschule sind erstattungsfähig
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat der Klage eines Berufsschülers stattgegeben, mit der er die Erstattung von Kosten für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Berufsschule begehrte.
Der Kläger wohnt in einem Ortsteil von Limburg. Sein Ausbildungsbetrieb befindet sich in Wiesbaden. Daher hat der Kläger nach dem Hessischen Schulgesetz die
Richter: Fahrkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Berufsschule sind anteilig zu ersetzen
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht, sondern entschied, dass dem Kläger die für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur
Hessisches Schulgesetz sieht Erstattung vor
Die Aufteilung entstandener Kosten sei dem Hessischen Schulgesetz auch nicht fremd. Wenn ein Schüler aus der Grundschule oder Sekundarstufe I nicht die für ihn zuständige, nächstgelegene aufnahmefähige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 14/08 des VG Wiesbaden vom 02.10.2008
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Dokument-Nr. 6782
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