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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 23.05.2012
- 5 K 1511/11.TR -
Freiflächen-Photovoltaikanlage im Außenbereich unzulässig
Gesonderte gesetzgeberische Privilegierung für Photovoltaikanlagen nicht gegeben
Eine Freiflächen-Photovoltaikanlage im Außenbereich stellt kein im Sinne der Vorschriften des Baugesetzbuches privilegiertes Vorhaben dar und ist daher unzulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte der Eigentümer eines im
Geplantes Vorhaben beeinträchtigt öffentliche Belange und gefährdet Wasserwirtschaft
Zu Recht, urteilten die Richter des Verwaltungsgerichts Trier. Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung würden von den einschlägigen Privilegierungstatbeständen des Baugesetzbuches für bestimmte Vorhaben nicht erfasst. Insoweit fehle es an der erforderlichen Voraussetzung der Standortgebundenheit, da Photovoltaikanlagen ihrem Wesen nach nicht an den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
- Photovoltaikanlage auf denkmalgeschützter Kirche unzulässig
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12.10.2010
[Aktenzeichen: 14 ZB 09.1289]) - Photovoltaikanlagen zur Erforschung der Windenergie zulässig
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.09.2007
[Aktenzeichen: 8 A 11166/06.OVG, 8 A 10669/07.OVG, 8 A 10947/06.OVG, 8 A 10670/07.OVG])
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Dokument-Nr. 13670
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