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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 23.06.2015
- 3 K 2202/14.TR -
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Polizeidienst wegen Täuschung über Nebentätigkeit, Steuerhinterziehung und anderweitiger Arbeit zu Zeiten dienstunfähiger Erkrankung
Beamter hat das Vertrauen des Dienstherrn verloren
Hat ein Polizeibeamter durch vorwerfbares Verhalten die Vertrauensgrundlage und damit die wesentliche Voraussetzung für eine Fortdauer des Beamtenverhältnisses zerstört, dann ist seine Entfernung aus dem Dienst die einzige Möglichkeit, das durch den Dienstherrn ansonsten nicht lösbare Beamtenverhältnis zu beenden. Die darin liegende Härte ist für den Betroffenen nicht unverhältnismäßig. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier hervor.
Die für das Disziplinarrecht zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgericht Trier hat einer Klage des Landes Rheinland-Pfalz gegen einen zuletzt im Raum Mainz eingesetzten Polizeibeamten auf Entfernung aus dem Dienst stattgegeben. Dieser hatte über einen Zeitraum von 5 Jahren - ohne den Dienstherrn darüber in Kenntnis zu setzen - neben seiner Tätigkeit als
Beamter hat das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren
Durch dieses Verhalten habe der Beamte nicht nur das Vertrauen des Dienstherrn sondern auch das der Allgemeinheit endgültig verloren, so die Richter in der Urteilsbegründung. Der permanente Verstoß gegen das Nebentätigkeitsrecht, das bewusste und kontinuierliche Täuschen des Dienstherrn und das beharrliche Ignorieren eines dienstlichen Verbots wiege derart schwer, dass die Entfernung aus dem Dienst geboten sei. Von der Öffentlichkeit könne kein Verständnis dafür erwartet werden, dass ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2015
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Trier (pm)
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Dokument-Nr. 21344
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