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Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 23.09.2015
2 L 1622/14.TR -

Rundfunkbeiträge verfassungsgemäß

VG Trier verneint Bedenken im Hinblick auf Verfassungs­mäßigkeit der Erhebung von Rundfunkgebühren

Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass keine verfassungsmäßigen Bedenken im Hinblick auf die seit dem 1. Januar 2013 erhobenen Rundfunkbeiträge bestehen.

Der Kläger der zugrunde liegenden Entscheidung vertrat die Auffassung, dass die Erhebung von Rundfunkbeiträgen verfassungswidrig und vielmehr als Steuer zu klassifizieren sei.

VG erklärt Erhebung der Rundfunkbeiträge für rechtmäßig

Bereits in dem vorangegangenen Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz hatte das Verwaltungsgericht Trier den Antrag des Klägers abgelehnt, da sie keine Bedenken im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkgebühren hatte. Auch in dem jetzt entschiedenen Hauptsacheverfahren hielt das Gericht nach eingehender Überprüfung an dieser Auffassung fest und schloss sich damit der Auffassung des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz im Urteil vom 13. Mai 2014 an.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.09.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Rundfunkbeitragsrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Rundfunkbeitrag | verfassungsgemäß

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Dokument-Nr.: 21548 Dokument-Nr. 21548

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Kommentare (15)

 
 
Reinhard Klein schrieb am 17.09.2015

Für mich ist dieses Gericht in Trier mit Leuten besetzt, die von Steuerrecht nicht den blassesten Schimmer haben! Sonst wären sie darauf gekommen, dass diese früheren GEZ-Beiträge, jetzt "Rundfunkbeitrag", eine Sondersteuer war und ist! Diese Sondersteuer hätte niemals von den Ländern , sondern von gesetzgebenden Bundesinstanzen beschlossen werden dürfen! Das sind jedenfalls meine Informationen!

Ewald Böhmer schrieb am 14.09.2015

Ich bin mit einer Adresse bei einer Wohnung gemeldet ,welche mir nicht gehört. Ich bin weder der Untermieter noch der Hauptmieter ,Eigner oder Besitzer dieser Wohnung.Das Habe ich der GEZ Mitgeteilt in unendlichen Schreiben.Da ich nur geduldeter Gast bin ,habe ich weder die Befugnis oder Erlaubnis hier etwas um,ab oder Anzumelden. Seit vielen Monaten schicken sie mir aber konstant Rechnungen die mittlerweile schon weit über 500 € betragen sollen .Meiner bitte sich an den Hauptmieter der Wohnung zu wenden ,der so wie mir bekannt ist schon 40 Jahre Gebühren bezahlt ,welche monatlich auch abgebucht werden.Ich bin nicht gewillt für etwas zu bezahlen was ich weder Bestellt habe und was mir einfach nicht gehört.Das ist das gleiche wenn ich auf einem fremden eine Auto anmelde und mir von ihm die Steuer und die Versicherung zahlen lasse.So etwas kann ich nicht akzeptieren ,weil, dass schlichtweg kriminell ist.

Lothar scholz schrieb am 14.09.2015

Es ist ja alles richtig, wo die Obrigkeit Geld ergaune4rn kann, ist alles rechtens, ob es Steuern sind, Die erhöht werden, oder wie jetzt, VIER EURO, für HARTZIV in Monat, aber die Diäten auf 300,00€ in Monat (ab 01.2016), das ist alles richtig. Ich werde immer noch als Erwerbsfähig geführt, bin aber seit dem 10.12.2013 Krank geschrieben, weil die Rente zu hoch wäre damals.

Armin antwortete am 14.09.2015

wie hoch wäre denn Ihre Rente?

niklant schrieb am 14.09.2015

Eine Firma fordert Gebühren von dritten, was ist daran Verfassungsgemäß? Die angeblichen Beiträge werden von nicht rechtsfähigen Rundfunkanstalten gefordert, deren Angestellte und Mitarbeiter verschwiegen werden. Diese Richterliche aussage ist einfachg nur ein Märchen

Wöhrle Rudolf schrieb am 13.09.2015

1. Für die Bundesrepublik gilt als oberstes Abwehrrecht gegen Staatswillkür das Grundgesetz.

2. Im Grundgesetz ist die Gewaltenteilung auf drei Gewalten vorgeschrieben, nämlich Legislative, Exekutive und Judikative.

3. Richter sind so unabhängig wie es 1867 "Adolf Leonhardt beschrieb „Solange ich Richter befördere, konzediere ich ihnen gerne ihre sogenannte Unabhängigkeit" so nach dem Motto. welcher Richter will schon gerne Amtsrichter in irgendeinem unwichtigen Bezirk bleiben. Nach dieser Einstellung existiert die Judikative noch heute.

4. Daher sind alle diese Urteile unter dem vorliegenden Aspekt zu bewerten.

5. Wer Klagen bei Gericht einreicht ist bereits auf verlorenem Posten, denn damit erkennt er das Unrechtsystem als gültig an.

6. Auch Kriege und Revolutionen können hier nicht abhelfen, denn eines haben Revolutionen und Kriege bewiesen, die Menschen kann man nicht ändern.

Resumee:

Hier hilft nur der zivile Ungehorsam. Einfach alle Bettelbriefe per Einschreiben beantworten und nichts bezahlen. Denn es fehlt ganz der einfach der Rechtsgrund.

Schlussbemwerkung:

Ich habe nach vorliegender Erkentnis gehandelt und nun bekomme ich seit Ende 2014 keine Bettelbriefe mehr.

Marc antwortete am 13.09.2015

Reichsbürger?

s.mueller schrieb am 11.09.2015

hm... der schalkende gott musste ja, weil die doofen tv-glotzer keine ÖR gucken wollten, ein schloss verkaufen...ich leide noch heute mit dem armen mann...

und der "guenther",der quakend noch immer seine zettel abliesst, um "MILLIONEN" zu verteilen und in seiner show auf dem ERSTEN "praesentiert", dafuer mal schlappe 5000€/min kassiert, tut mir noch viel mehr leid....der arme mensch muss sich nun via " BILD" gegen vorwuerfe wehren..

der arme mensch wusste nicht mal, dass eine mieterin einer seiner wohnungen in berlin ( die mit sicherheit AUCH durch "oeffentlich/rechtliche beitrage (GEZ), wegen geldnot gekuendigt wurde....

PROMt (nach meldungen in einschlaegigen tageszeitungen) "gerettet"....

mit seine gagen sicher KEINE KUNST...

und das ist doch auch eine super werbung for him self...

der GUTE Guenther.....

aber, solange der "MICHEL" seinen sauerbraten am sonntag auf dem tisch, seine tagesschau und seine zeitung mit den 4 buchstaben auf dem tisch hat....

wie sagte heinrich heine einst:

"denk`ich an deutschland in der nacht..."

postet von einem, der "deutschland" den ruecken kehrt..auswandert...und "mutti", die ja mal sagte,

"jeder in deutschland hat ein durchschnittliches einkommen von 3000 euro"....

das sollte "mutti mal den "pfandflaschensammlern" erzaehlen..

statt "selfie´s" machen zu lassen...

ps: das ist MEINE meinung...

wer fehler findet, darf sie gern behalten...

ist ja sein recht...

winzen schrieb am 08.09.2015

Seit wann hat Deutschland eine Verfassung? Es existiert nur ein Grundgesetz FÜR und nicht DER Bundesrepublik Deutschland, dies ist keine Verfassung, das steht in Art 146 GG.Was haben wir denn für Gerichte?Ausnahmegerichte? Füher hieß es in Art 15 GVV: Alle Gerichte sind Staatsgerichte, der Art wurde ersatzlos aufgehoben. Ich frage mich,bei der Ansage: Urteil im Namen des Volkes, welches Volk ist denn gemeint, vielleicht das Bienenvolk in den Anden, oder was? Übrigens halten sich die Rundfunkanstalten auch nicht an den Staatsvertrag, in Bezug auf die Berichterstattung, also was soll das ganze Theater. Abschaffen den ÖR , nur noch Propaganda und Kriegshetze, vor allem gegen Russland, oh Mann!

Marc antwortete am 13.09.2015

....

http://www.mimikama.at/allgemein/staatsvortuschung-bundesrepublik-deutschland-die-brd-lge-demontage-einer-verschwrungstheorie/

....

erich mühsam schrieb am 08.09.2015

was die begrifflichkeit derartigerz.b. suchen die erwähnungen antiquierter adelstitel im öffentlich rechtlichen..

derartige angelegenheiten haben keinen wert

an sich..ein prinz von deutschland oder ein graf lambsdorf...so ein blödsinn.die begrifflichkeit derartiger titularien ist längst hinfällig und

mehr als antiquiert.sie entbehrt jeder berechtigung und hat eher diskriminierenden charakter der normalen bevölkerung gegen über.

man hat ja auch keine geschichtsrevisorischen verfahren eingeleitet um nach der rechtmäßigkeit der titel und besitzansprüche

zu fahnden.will man also nicht anachronistisch sein,sollte man die öffentlichkeit nicht mit deratigen propaganda und imaginationen mancher subjekte belästigen...

erich mühsam schrieb am 08.09.2015

es gab mal soetwas wie eine gebührenbefreiung

aus sozialen ökonomischen gründen...

bildung u.information sind grundrechte,dieman nicht ausnahmslos ökonomisch begrenzen kann.

diese soziale verpflichtung die noch in der präambel der verfassung früherer ausgaben zu lesen war..etwa die brd ist ein demokratischer sozialstaat..hatte noch aussagekraft.da war klar das menschen die in ökonomisch unzureichenden verhältnissen leben mußten zumindest nicht noch für etwas bezahlen mussten worauf sie weder in der gestaltung noch

von den nachrichten einen einfluss drauf gehabt hätten.was heute ja nicht viel anders ist,nur dass man diesen sozialen begriffverfassungsrechtlich gemindert hat.

vielen dank all denen die sich hier politisch aus dem fenster gelegt haben.nun können die armutsrentner und entlassenen aus werksschließungen wenigstens kostenpflichtig mit bekommen was man mit dem geld macht ,welches die werksabwickler z.b. verdienen und der deutsche aktienindex....wenn ihnen schon die freizügigkeit durch fehlenden sozialenwohnungsbau genommen..ja solch verfassungen sind eben wechselhaft ...jeh nach befinden...

erich mühsam schrieb am 08.09.2015

wenn die besetzung der rundfunkräte dem gleicheitsprinzip unterlägen und qualitativ wertvoll wären,so sind weder ökologische(bund,nabu,greenpeace ect.) noch menschenrechtsngos 8wie amnesty international,g.f.b.v.,human rights watch,ect.)

kirchliche vertreter aber überproportional.

wenn die gebühren also verfassungsgerecht sein sollen ist die gesamte strucktur qualitatif und personel zu durchleuchten nach der verfasssungsgerechtheit. wir sind hier zwar ein menschenrechtsentwicklungsland,aber eines mit gerechtigkeitsverpflichtung.mal ebenso

oberflächlich die leute für minderwertige qualität und natopropaganda blechen zu lassen

oder auch für die nichtbehandlung oder verspätete behandlung wesentlich wichtiger themen..und anschließender regierungspoliticher oder parteipolitischer propaganda....das ist nicht mehr unabhängig..

ebenso wie die unrichtige darstellung von sachverhalten.wenn also die verfassungsrichter alle ausnhmslos berappen wolllen,müssen sie für die einhaltung und zeitgerechte besetzung sorgen,ebenso wie eine möglichkeit der mitgestaltung...z.b.mehr kulturelles aufklärungs.-u.bildungstv statt us-amerikanischen tv müll.

schließlich gab es auch in deutschland geistig-

kulturelle entwicklungen...oder sind menschenrechtsunterdrückungen und artenschwund

keine gottes anglegenheiten...wie?

also oberflächliches verfasssungsrecht kann es nicht geben.etwas mehr nachhaltige gerechtigkeit und geistige qualität wären da schon notwendig,wenn man menschen nicht behrrschen will.auch das verfasssungsgericht

kann nicht so tun ,als wären wir noch im religiösen bevormundungszeitalter...wo menschen berappt werden für sachen auf die sie keinen wirklichen einfluss haben.dann wäre es nämlich eine steuer.und kein öffentlich rechtliches tv und rundfunk.objektivität und wahrheitstreue gehören ebenso dazu.nicht das verschönern politischer impertinenz.

s.mueller schrieb am 08.09.2015

wen wunderts noch?

hier wird doch an den tatsachen und nur im sinne der lobbyisten und politik ausgeurteilt...

von wegen "im namen des volkes"...

wurde dieses "volk" denn in den "staatsvertrag " (mit welchem staat wurde hier der vertrag gemacht?) willentlich und wissentlich eingebunden?

seit wann darf ein "staatsvetrag" denn ueber das bgb gestellt werden?

"vertraege zu lasten dritter"...

Martina schrieb am 07.09.2015

Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 23.09.2015

- 2 L 1622/14.TR -

Siehe Datum....wer kann hier in die Zukunft sehen?

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