wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 09.02.2021
1 L 31/21.TR -

Im europäischen Ausland erteilte Fahrerlaubnis

Verwaltungsgericht Trier zu Sperrvermerk bei ausländischer Fahrerlaubnis

Inhaber einer im europäischen Ausland erteilten Fahrerlaubnis für unionsrechtlich harmonisierte Fahrerlaubnis­klassen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sind aufgrund dieser Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftahrzeugen auch im Inland berechtigt, es sei denn, diese Fahrerlaubnis wurde zu einem Zeitpunkt erteilt, an dem dem Fahrerlaubnis­inhaber im Bundesgebiet aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung keine Fahrerlaubnis hätte erteilt werden dürfen. In einem solchen Fall darf die zuständige deutsche Fahrerlaubnis­behörde mittels Bescheid feststellen, dass die im EU Ausland erteilte Fahrerlaubnis nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt und zur Vorlage der Fahrerlaubnis auffordern, um einen entsprechenden Sperrvermerk anzubringen. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier in einem Eilverfahren bekräftigt.

Der im Eifelkreis Bitburg-Prüm lebende Antragsteller, dem die deutsche Fahrerlaubnis im Jahre 2014 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr entzogen worden war, wurde im März 2017 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt; ferner wies das Strafgericht die Verwaltungsbehörde an, dem Antragsteller vor Ablauf eines Jahres keine Fahrerlaubnis zu erteilen. Im September 2017 ist dem Antragsteller eine luxemburgische Fahrerlaubnis u.a. der Klassen AM und B erteilt worden. Mit Bescheid vom Dezember 2020 stellte die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Eifelkreises Bitburg-Prüm fest, dass die dem Antragsteller erteilte luxemburgische Fahrerlaubnis diesen nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berechtigt; ferner ordnete die Behörde die Vorlage des Führerscheins an, um einen entsprechenden Sperrvermerk anbringen zu können. Hiergegen legte der Antragsteller Widerspruch ein und stellte beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz.

Sperrvermerk bei anhaftendem Strafverfahren gerechtfertigt

Das Verwaltungsgericht hat den Antrag abgelehnt und zur Begründung dabei im Wesentlichen ausgeführt, die vom Antragsgegner getroffene Feststellung hinsichtlich der Nichtberechtigung des Antragstellers, ebenso wie die Aufforderung zur Vorlage der luxemburgischen Fahrerlaubnis zwecks Eintragung eines Sperrvermerks seien von der einschlägigen Vorschrift der Fahrerlaubnisverordnung gedeckt. Danach entfalle kraft Gesetzes die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland aufgrund einer im europäischen Ausland erteilten Fahrerlaubnis, wenn diese Fahrerlaubnis - wie vorliegend geschehen - innerhalb einer bestehenden Sperrfrist erteilt worden ist. In einem solchen Falle dürfe die Fahrerlaubnisbehörde eine entsprechende Feststellung bis zur endgültigen Tilgung der strafgerichtlichen Entscheidung treffen, selbst wenn zu diesem Zeitpunkt die Sperrfrist bereits abgelaufen ist, da der der Fahrerlaubnis anhaftende "Makel" bis zur endgültigen Tilgung der strafgerichtlichen Entscheidung fortbestehe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus dem Fahrerlaubnisrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29883 Dokument-Nr. 29883

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29883

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung