Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.06.2009
- 6 K 1387/09 -
VG Stuttgart: Keine Ausnahme für Fahrverbot in Stuttgarter Umweltzone
Einschränkungen für die Nutzung eines Fahrzeugs verletzen nicht Grund- und Eigentumsrechte
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Sondererlass für die seit dem 01.03.2008 geltende Umweltzone nicht in betracht komme. Es sei zumutbar sämtliche Erledigungen auch außerhalb der Umweltzone wahrzunehmen.
Die außerhalb der zum 01.03.2008 eingerichteten
Kein Plakette für Fahrzeuge mit Schadstoffklasse 1
Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht Stuttgart aus, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Erteilung einer weitergehenden Ausnahme vom Fahrverbot habe. Sie dürfe mit ihrem
Gesetzgeber darf aus umweltpolitischen Gründen die Nutzung bestimmter Fahrzeuge einschränken
Die Klägerin habe auch keinen Anspruch auf Erteilung einer weiteren Ausnahme, Überwiegende oder unaufschiebbare Interessen der Klägerin würden die Ausnahmeerteilung nicht erfordern. Sie müsse nicht in Umweltzonen fahren, wenn sie mit ihrem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 25.06.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8072
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8072
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.