wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 10.03.2009
5 K 2895/08 -

Privatdetektiv hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheines

Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe, die Gefahren ausgesetzt ist, rechtfertigt nicht Erlaubnis zur Mitführung einer Schusswaffe

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage eines Privatdetektivs gegen die Landeshauptstadt Stuttgart auf Erteilung eines Waffenscheines abgewiesen.

Der Kläger ist seit 1974 als selbstständiger Privatdetektiv tätig. Im Oktober 1976 wurde ihm erstmalig ein Waffenschein erteilt, welcher in der Folgezeit regelmäßig verlängert wurde, zuletzt bis zum Juli 2007. Seinen sodann erneuten Antrag auf Erteilung eines Waffenscheines lehnte die Stadt ab, da allein die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe, aus der sich Gefährdungen ergeben können, die Erteilung eines Waffenscheins grundsätzlich nicht zu rechtfertigen vermöge. Mit seiner hiergegen erhobenen Klage machte der Kläger geltend, er sei im Jahr 1997 mit einem Baseballschläger angegriffen worden und nur die mitgeführte Schusswaffe habe ihn vor schlimmeren Folgen bewahrt. Als Detektiv bearbeite er nach wie vor gefahrgeneigt Aufträge und könne somit Aggressionen der von ihm observierten Zielpersonen ausgesetzt sein, da seine Ermittlungstätigkeit häufig mit unangenehmen Folgen bis hin zu Schädigungen der betreffenden Zielpersonen verbunden sei.

Schusswaffe nicht erforderlich, da Privatdetektiv nicht mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe gefährdet ist

Bei der waffenrechtlichen Bedürfnisprüfung sei ein strenger Maßstab anzulegen. Die beantragte, durch einen Waffenschein zu erteilende Erlaubnis für das Führen von Schusswaffen sei zwingend zu versagen, da der Kläger das erforderliche waffenrechtliche Bedürfnis nicht glaubhaft gemacht habe. Denn es könne nicht festgestellt werden, dass der Kläger wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sei und das Mitführen von Schusswaffen oder Munition sich dafür eigne, diese Gefährdung zu mindern. Ein Bedürfnis ergebe sich weder aus der Zugehörigkeit des Klägers zu der Berufsgruppe der Privatdetektive noch aus individueller Gegebenheiten, etwa wegen eines besonders gefährdungsträchtigen Auftraggeberkreises. Nach einer Stellungnahme des Polizeipräsidiums Stuttgart hätten Gefährdungssachverhalte über (Privat-)Detektive mit Ausnahme der Ladendetektive im Jahr 2008 für den Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart nicht festgestellt werden können. Die durchaus gegebene theoretische Möglichkeit einer Rechtsgüterverletzung genüge nicht, weil diese stets auch für andere Mitglieder der Gesellschaft bestehe, die aufgrund ihrer persönlichen Position oder ihrer Berufsgruppe in der Lage seien, andere Personen wie auch immer geartete Unannehmlichkeiten zu verursachen (beispielsweise Richter, Staatsanwälte, Behördenvertreter, Lehrer, Zahnärzte etc.). Die Tätigkeit eines Detektivs setze grundsätzlich nicht das Führen einer Schusswaffe voraus, zumal im Laufe der Verschärfung des Waffenrechts in den vergangenen Jahren auch an die konkrete Darlegung eines persönlichen aktuellen waffenrechtlichen Bedürfnisses immer höhere Anforderungen gestellt würden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 20.04.2009

Aktuelle Urteile aus dem Waffenrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Detektiv | Detektei | Waffenschein | Waffenerlaubnis

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7737 Dokument-Nr. 7737

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7737

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung