Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 04.07.2011
- 13 K 3296/10 -
Umweltzone: Keine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot für Hausarzt
Arztfahrzeuge im Notfalleinsatz gemäß Bundesimmissionsschutzverordnung vom Fahrverbot ausgenommen
Das des Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Hausarzt keinen Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone hat, um die täglichen Fahrten zu seiner Praxis und eventuell vorzunehmende Hausbesuche erledigen zu können. Eine generelle bzw. uneingeschränkte Privilegierung von Ärzten hat der Verordnungsgeber nicht beabsichtigt. Dies ergibt sich auch aus der Regelung im Anhang zur Bundesimmissionsschutzverordnung, wonach Arztfahrzeuge im Notfalleinsatz vom Fahrverbot ausgenommen sind.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls fährt einen im Jahr 1994 zugelassenen Pkw Toyota Landcruiser. Bis 31. Dezember 2009 durfte er die im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart ausgewiesene
Arzt hat keinen Rechtsanspruch auf Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in Umweltzone
Nachdem die Landeshauptstadt Stuttgart den Antrag des Klägers im März 2010 abgelehnt und das Regierungspräsidium Stuttgart seinen dagegen erhobenen Widerspruch im Juli 2010 zurückgewiesen hatte, hat der Kläger im August 2010 Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben. Das Verwaltungsgericht wies die Klage jedoch ab, da der Kläger keinen Rechtsanspruch auf Erteilung einer
Tägliche Fahrten des Arztes zur Praxis liegen grundsätzlich nicht im öffentlichen Interesse
Nach den Regelungen der Bundesimmissionsschutzverordnung könne die Behörde den Verkehr von Fahrzeugen, die von Verkehrsverboten betroffen seien, von und zu bestimmten Einrichtungen zulassen, soweit dies im öffentlichen Interesse liege, insbesondere wenn dies zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen notwendig sei, oder überwiegende und unaufschiebbare Interessen einzelner dies erforderten. Ob die vom Kläger genannten Hausbesuche und Besuche in Alten- und Pflegeheime als „Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen“ eingestuft werden könnten, könne offen bleiben. Denn jedenfalls begehre der Kläger die
Gericht sieht sich – mangels Aussagen des Arztes über Vermögensverhältnisse – außerstande über möglichen Härtefall zu entscheiden
Die Erteilung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
- VG Düsseldorf: Umweltzone in Oberhausen ist rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2009
[Aktenzeichen: 3 K 3720/09 und 3 K 285/09]) - Umweltzone in Berlin: Nachrüstung von alten PKW wirtschaftlich zumutbar
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 19.02.2008
[Aktenzeichen: VG 10 A 16.08 und VG 10 A 23.08])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12122
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12122
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.