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Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 19.06.2013
- 1 K 475/12 -
Denkmalschutz steht neuen Fenstern in ehemaliger Fabrikantenvilla nicht entgegen
Erscheinungsbild der Villa wird durch nachgebaute historische Holzfenster nicht erheblich beeinträchtigt
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Stadt Reutlingen dazu verurteilt eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Einbau nachgebauter historischer Holzfenster in die Fronten einer ehemaligen Fabrikantenvilla in der Planie in Reutlingen zu erteilen.
Die ehemalige Fabrikantenvilla des zugrunde liegenden Streitfalls in der Planie in Reutlingen ist in die Liste der Kulturdenkmale des Landesdenkmalamts Baden-Württemberg eingetragen. Nach der dortigen Beschreibung vertritt das 1892 errichtete Gebäude in bezeichnender Weise die baulichen Ansprüche des vor allem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wirtschaftlich erstarkten Reutlinger Bürgertums. Die anspruchsvolle Villa sei aufgrund ihrer architekturgeschichtlichen und stadtgeschichtlichen Aussagekraft zusammen mit dem umgebenden Garten und seiner aufwendigen Einfriedung trotz später erfolgter Veränderungen ein Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen.
Kläger beantragen denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Austausch der Fenster
Weil die Wetterschenkel der
Stadt lehnt Genehmigung zum Austausch der Fenster wegen Zumutbarkeit des Erhalts der bauzeitlichen Fenster ab
Die beklagte Stadt Reutlingen und das Regierungspräsidium Tübingen als Widerspruchsbehörde hielten die Erhaltung der bauzeitlichen
Optik der Fenster würde sich auch bei einer Renovierung nachteilig verändern
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen verpflichtete die Stadt Reutlingen hingegen, den Einbau nachgebauter historischer Holzfenster zuzulassen, weil dadurch das Erscheinungsbild der Villa nicht erheblich beeinträchtigt werde. Dazu führt es näher aus, in der Begründung für die Einstufung der Villa als Kulturdenkmal würden die streitigen Holzfenster nicht eigens erwähnt. Sie hätten daher für den Denkmalwert des Gebäudes keine herausgehobene Bedeutung. Bei einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Sigmaringen/ra-online
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Dokument-Nr. 16368
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