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Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 22.04.2008
- 12 B 13/08 -
Schleswig-Holstein: In Eck-Kneipen ohne Angestellte darf vorläufig geraucht werden
Schwere wirtschaftliche Nachteile der Wirte sollen abgewendet werden
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden, dass in Eck-Kneipen ohne Angestellte vorläufig weiterhin geraucht werden darf.
Antragstellerinnen des Verfahrens waren vier Lübecker Gastwirtinnen von typischen „Stammkneipen“. Sie können in ihren Lokalen keinen separaten Raucherraum einrichten, weil die räumlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Bislang hatten sich die Gastwirtinnen strikt an das seit Jahresbeginn geltende
Gericht hat verfassungsrechtliche Bedenken
Das Gericht hat verfassungsrechtliche Bedenken am
Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile
Zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile hat das Gericht durch den Beschluss vorläufig bis zu einer Entscheidung eines Verfassungsgerichts über diese Frage das Rauchen in diesen Gaststätten zugelassen.
Dies gilt jedoch nur für Gaststätten, in denen keine Arbeitnehmer beschäftigt sind. Diese können sich nämlich - anders als nichtrauchende Gäste - den gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entziehen. Hier überwiegen die überragenden Belange des mit dem Gesetz bezweckten Gesundheitsschutzes, den das Gericht respektierte.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Schleswig-Holstein vom 23.04.2008
- Rheinland-Pfalz: Trotz Nichtraucherschutzgesetz darf in kleinen Gaststätten vorläufig weiter geraucht werden
(Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.02.2008
[Aktenzeichen: VGH A 32/07 u. a.]) - Sachsen: Verfassungsgerichtshof setzt die Anwendung des Nichtraucherschutzgesetzes für inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten vorläufig aus
(Verfassungsgerichtshof Sachsen, Beschluss vom 27.03.2008
[Aktenzeichen: 25-IV-08 u.a.])
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Dokument-Nr. 5960
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