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Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 19.08.2014
VG 11 K 1294/14; VG 11 K 4160/13; VG 11 K 4237/13, VG 11 K 283/14; VG 11 K 875/14; VG 11 K 927/14; VG 11 K 1280/14; VG 11 K 4025/13; VG 11 K 1431/14 -

Klagen gegen Rundfunkbeitrag erfolglos

Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung gerechtfertigt

Alle neun Klagen hinsichtlich der beanstandeten Rundfunkbeitragspflicht wurden abgewiesen Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies hat das Verwaltungsgericht Potsdam entschieden.

Hinsichtlich der von den Klägern beanstandeten Rundfunkbeitragspflicht hat das Gericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Den von den Klägern geltend gemachten Einwendungen folgte die Kammer nicht.

Keine Verstöße gegen Handlungsfreiheit, Informationsfreiheit und Religionsfreiheit feststellbar

Weder käme der Rundfunkbeitrag einer Steuer gleich, da der Rundfunkbeitrag als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben werde, noch werde durch die Anbindung der Beiträge an die Wohnungsinhaber das Gleichheitsgebot verletzt. Der Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung durch den Meldeabgleich sei gerechtfertigt. Soweit darüber hinaus Grundrechtsverstöße hinsichtlich der allgemeinen Handlungsfreiheit, der Informationsfreiheit und der Religionsfreiheit geltend gemacht wurden, sei bereits der Schutzbereich dieser Grundrechte nicht berührt; das in diesem Zusammenhang angeführte Argument der Kläger, das Programm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werde immer trivialer, sei rechtlich ohne Belang.

Ausreichend Befreiungsmöglichkeiten im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vorgesehen

Soweit sich einzelne Kläger auf das Sozialstaatsprinzip beriefen oder bestimmte Besonderheiten bei Zweitwohnungen geltend machten, sehe der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ausreichende Befreiungsmöglichkeiten vor. Auch die in einem Teil der Verfahren angegriffenen, auf der Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages erlassenen Beitragsbescheide seien jeweils rechtmäßig. Ebenso blieben die Klagen erfolglos, soweit die Rechtmäßigkeit der Beitragsbescheide bei einem Teil der Verfahren mit besonderen Einzelfallumständen angegriffen wurde.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Potsdam/ ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Rundfunkbeitragsrecht

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Dokument-Nr.: 18696 Dokument-Nr. 18696

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Kommentare (10)

 
 
Ghost666 schrieb am 30.09.2014

"Weder käme der Rundfunkbeitrag einer Steuer gleich, da der Rundfunkbeitrag als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben werde"

ICH WILL DIESEN RUNDFUNK NICHT!!!!

Ist eigentlich nicht so schwer zu vestehen, wie dämlich sicnd die eigentlich? Und sowas darf sich Richter nennen...

Peter schrieb am 25.08.2014

Andreas Du siehst doch das alle unter einer Decke stecken und ihr Verbrechersyndikat weiter aufrecht erhalten wollen. Gehe garantiert davon aus das die Kläger das auch angeführt hatten den §§ 126 BGB ohne Unterschrift "KEINE" Rechtsgültigkeit. Aber diese sogenannten Richter es in den Wind schlugen zumal von einer Verfassung hier die Rede ist, was für einer Verfassung wird hier gesprochen??

Jedenfallls nicht die nach Art. 146 GG daher kann es sich nur um eine Landesverfassung sich handeln, die widerrum aber nicht auf Bundesebene eingesetzt werden darf sondern nur Landesebene somit keine Rechtskraft hätte. Aber wenn und Aber hilft hier nicht es wurde verloren. Kann eventuelle nur noch der EU Gerichtshof eine Entscheidung bringen, was aber fast unlogisch erscheint da alle am Tropf von Deutschland abhängig sind.

.

Andreas schrieb am 24.08.2014

Der ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice ist keine Behörde! Nur Behörden dürfen Gebührenbescheide erlassen!

Es ist eine Firma was hier jeder selber prüfen kann! >>https://www.upik.de

D-U-N-S® Nummer = 344474861

Und hier die D-U-N-S® Nummer für die BRD >341611478

Mit wem wurde also dieser Staatsvertrag abgeschlossen? Wo sind die Unterschriften? Jeder Vertrag ist nur gültig mit richtiger Unterschrift ( Vor- und Nachname)

Weitere Infos sind auch auf Heimat und Recht.de zu finden

Johann schrieb am 20.08.2014

Es ist ein Alptraum! Ich werde per Gesetz in ein Gegenleistungsverhältnis gezungen, was für mich ein Vorteil ist, bestimme ich nicht mehr selbst. Ein Infrastrukturprojekt wie der öffentliche-rechtliche Rundfunk kann nur aus Steuern finanziert werden, nur dann kann es wurscht sein, welchen Vorteil jemand hat ( wer, wo und überhaupt). Nur so behält jeder Bürger seine grundgesetzlich garantierte Freiheit. Der Rundfunkbeitrag tritt die Privatautonomie mit Füssen !

Mitleser schrieb am 20.08.2014

Frank, richtig lesen! D.Reedy zitiert die Verfassung von Rheinland-Pfalz. RLP hat, wie andere Länder auch, im Gegensatz zur Bundesrepublik eine Verfassung.

Die damit verbundene Argumentation finde ich allerdings schon sehr weit hergeholt.

Peter antwortete am 25.08.2014

Mitleser,

sowie mir bekannt ist, hat nur ein Bundesland eine rechtmäßige Originale Verfassung, nur weiß ich wirklich nicht mehr welches es gewesen ist. Könnte sogar RLP sein.

Daher kann man auch streiten rechtmäßig Ja oder NEIN :-))

ecki schrieb am 20.08.2014

.....diese Bediensteten werden das nie als Unrecht aburteilen.

Das wäre der erste Schritt zur Abschaffung dieser "Behörde".

So einen Richter würde das System wohl als nicht weiter tragbar in die "Klapper" einweisen lassen.

Hier hilft wahrscheinlich nur, dass ab eine Million Menschen einfach nicht mehr zahlen.....

Frank schrieb am 20.08.2014

Welcher dt. Richter, (vom Staat bezahlt) wird

denn seinen Job riskieren und gegen die vom Staat eingerichtete GEZ urteilen.

Auf die Scheindemokratie in diesem Willkürstaat kann man getrost scheißen.

PS an Reedy: wir haben keine Verfassung, sondern nur ein durch die Alliierten genehmigtes Grundgesetz.

Bernd Zuma schrieb am 20.08.2014

für eine im Vorfeld nicht bestellte Dienstleistung Geld zu bekommen wie die GEZ kommt einer Bezahlpflicht für die unaufgeforderten Fensterputzer an Ampelkreuzungen gleich... also sollten im Umkehrschluß ALLE Gegner der Beitragsgebühren sich mit einem Eimerchen und einem Wischlappen "bewaffnen" um vor der Sendezentrale bei jedem Fahrzeug die Scheiben zu reinigen (jeder jedes KFZ!) und dafür 17,98 für diese Dienstleistung zu verlangen! Ich warte auf einen Terminvorschlag...

DTrance schrieb am 20.08.2014

Wann hat mal ein Rechtsorgan den Mumm in den Knochen wirklich Recht zu sprechen??? Ich kotz ab! Demnächst werde ich meinen Aufenthalt nach USA verlegen, ohne meine Wohnung hier in old Germnany aufzugeben. Es gibt dort keinerlei Melderegister. Möchte mal sehen, wie dann Vollstreckungsmaßnahmen laufen sollen. Fuck you GEZ!eiben Sie hier Ihren Kommentar ...

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