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Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 19.08.2014
- VG 11 K 1294/14; VG 11 K 4160/13; VG 11 K 4237/13, VG 11 K 283/14; VG 11 K 875/14; VG 11 K 927/14; VG 11 K 1280/14; VG 11 K 4025/13; VG 11 K 1431/14 -
Klagen gegen Rundfunkbeitrag erfolglos
Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung gerechtfertigt
Alle neun Klagen hinsichtlich der beanstandeten Rundfunkbeitragspflicht wurden abgewiesen Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies hat das Verwaltungsgericht Potsdam entschieden.
Hinsichtlich der von den Klägern beanstandeten Rundfunkbeitragspflicht hat das Gericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Den von den Klägern geltend gemachten Einwendungen folgte die Kammer nicht.
Keine Verstöße gegen Handlungsfreiheit, Informationsfreiheit und Religionsfreiheit feststellbar
Weder käme der
Ausreichend Befreiungsmöglichkeiten im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vorgesehen
Soweit sich einzelne Kläger auf das Sozialstaatsprinzip beriefen oder bestimmte Besonderheiten bei Zweitwohnungen geltend machten, sehe der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ausreichende Befreiungsmöglichkeiten vor. Auch die in einem Teil der Verfahren angegriffenen, auf der Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages erlassenen Beitragsbescheide seien jeweils rechtmäßig. Ebenso blieben die Klagen erfolglos, soweit die Rechtmäßigkeit der Beitragsbescheide bei einem Teil der Verfahren mit besonderen Einzelfallumständen angegriffen wurde.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Potsdam/ ra-online
- Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich und nicht privaten Bereich verfassungsgemäß
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 15.05.2014
[Aktenzeichen: Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12]) - Rundfunkbeitrag: Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß
(Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.05.2014
[Aktenzeichen: VGH B 35/12]) - Klage gegen Rundfunkbeitrag erfolglos
(Verwaltungsgericht Gera, Urteil vom 19.03.2014
[Aktenzeichen: 3 K 554/13 Ge]) - VG Bremen: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer, sondern Beitrag im rechtlichen Sinne
(Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 20.12.2013
[Aktenzeichen: 2 K 570/13 und 2 K 605/13]) - Rundfunkbeitrag: Umfassender Meldedatenabgleich greift in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein und ist nicht erforderlich
(Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 03.09.2013
[Aktenzeichen: 2 B 785/13])
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Dokument-Nr. 18696
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