wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 29.11.2007
4 L 801/07 -

Kein Eilrechtsschutz gegen noch nicht erteilte Baugenehmigung

Bisher noch keine irreparablen Nachteile

Ein Anwohner kann sich nicht im Wege eines einstweiligen Verfahrens gegen eine noch nicht erteilte Baugenehmigung wehren. Dies hat das Verwaltungsgericht Potsdam entschieden.

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat den von einem Anwohner aus dem Wohngebiet Potsdam-Drewitz beantragten einstweiligen Rechtsschutz gegen die Errichtung zweier Möbel-Märkte (Porta Möbel und Möbel Boss) auf der sich derzeit als Brache darstellenden Fläche zwischen der Neuendorfer Straße und dem Stern-Center abgelehnt.

Soweit der Antragsteller, der selbst Rechtsanwalt ist, begehrte, die Vollziehung der Baugenehmigung auszusetzen, blieb der Eilantrag erfolglos, weil eine Baugenehmigung im Zeitpunkt der Antragstellung und der Entscheidung der Kammer noch gar nicht erteilt war. Es bleibt dem Antragsteller insoweit vielmehr unbenommen, nach Erteilung der Baugenehmigung mit dem dagegen möglichen Rechtsbehelf des Widerspruchs vorzugehen und hiernach gegebenenfalls gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Irgendwelche irreparablen Nachteile, deren Eintritt durch die Gewährung des einstweiligen Rechtsschutz zu verhindern wäre, drohen dem Antragsteller bis dahin nicht. Auch sofern der Antragsteller weiterhin begehrte, den Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig zu verpflichten, den Beginn von Bauarbeiten zu untersagen, erkannte die Kammer nicht, dass von dem (bislang nicht genehmigten) Vorhaben unzumutbare Beeinträchtigungen für den Antragsteller zu besorgen seien.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Potsdam vom 29.11.2007

Aktuelle Urteile aus dem Nachbarrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Baugenehmigung | einstweiliger Rechtsschutz

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5231 Dokument-Nr. 5231

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss5231

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?