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Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 15.04.2014
- 8 A 1/14 -
Mitglieder des Schulbezirkspersonalrats haben Anspruch auf eigenen Computer
Ausstattung eines jeden Arbeitsplatzes mit einem Computer muss auch in Landesschulverwaltung zum Standard gehören
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass jedem Mitglied des Schulbezirkspersonalrats bei der Niedersächsischen Landeschulbehörde (Regionalabteilung Osnabrück) ein Personalcomputer zur Verfügung zu stellen ist.
Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht aus, dass ein moderner Verwaltungsarbeitsplatz die Ausstattung mit einem
Hintergrund
Der Schulbezirkspersonalrat ist die den Schulpersonalräten übergeordnete Ebene der Personalvertretung an öffentlichen Schulen. Im vorliegenden Fall vertritt er ca. 32.000 Beschäftigte. Seine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück/ra-online
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Dokument-Nr. 18080
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