Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 22.05.2012
- 7 A 3069/12 -
Wohnungsbeschlagnahme zur Vermeidung von Obdachlosigkeit darf nicht länger als sechs Monate andauern
Behörde muss bei längerdauernder Wohnungsbeschlagnahme fehlenden anderweitigen Wohnraum nachweisen können
Die Beschlagnahme einer Wohnung zur Abwendung einer drohenden Obdachlosigkeit ist grundsätzlich möglich und zulässig. Gleichwohl darf eine Wohnung jedoch nur bis zu sechs Monaten beschlagnahmt werden. Die Behörden müssen zudem nachweisen, dass anderweitiger zumutbarer Wohnraum nicht zur Verfügung steht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Oldenburg.
Im zugrunde liegenden Fall war Mietern einer
Vermieter bemängelt, ein rechtskräftiges Räumungsurteil mehr als ein dreiviertel Jahr lang nicht durchsetzen zu können
Gegen die von der Gemeinde angeordnete
Wohnung darf grundsätzlich nur bis zu sechs Monaten beschlagnahmt werden
Das Verwaltungsgericht Oldenburg gab der Klage statt. In der Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass nach dem Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Oldenburg/ra-online
- Obdachloser muss trotz Hausverbotes eine Notunterkunft erhalten
(Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 04.05.2012
[Aktenzeichen: 6 B 44/12]) - Hartz IV-Empfänger brauchen nicht in Obdachlosenunterkunft zu wohnen
(Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.11.2009
[Aktenzeichen: L 19 B 297/09 AS ER])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13574
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13574
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.