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Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 16.10.2013
- 11 A 4807/12 -
Kein Anspruch auf Erteilung eines Jagdscheins bei epileptischen Anfällen, Neigung zu emotionalen Ausbrüchen sowie Alkoholkrankheit
Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit Voraussetzung für Jagdschein
Für die Erteilung eines Jagdscheins ist die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit des Betroffenen Voraussetzung. An dieser fehlt es, wenn der Betroffene an epileptischen Anfällen leidet, zu emotionalen Ausbrüchen neigt und alkoholkrank ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2012 beantragte ein Mann die Ausstellung eines Jagdscheins. Da nach Ansicht des Amtsarztes aufgrund der epileptischen Anfälle des Antragsstellers, seiner Neigung zu emotionalen Ausbrüchen sowie seiner
Kein Anspruch auf Erteilung eines Jagscheins
Das Verwaltungsgericht entschied gegen den Antragssteller. Dieser habe keinen Anspruch auf Erteilung des Jagdscheins gehabt. Denn es habe an der nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Bundesjagdgesetz erforderlichen persönlichen
Fehlende Einholung eines ärztlichen Gutachtens
Die Behörde könne nach § 6 Abs. 2 WaffG von dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens über die geistige oder körperliche
Bedenken gegen persönliche Eignung bestanden
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts habe angesichts der epileptischen Anfälle, der Neigung zu emotionalen Ausbrüchen sowie der Alkoholkrankheit Zweifel an der waffenrechtlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Oldenburg, ra-online (vt/rb)
- Jäger erschießt Pferd: Vorläufige Einziehung des Jagdscheins rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 21.09.2012
[Aktenzeichen: 6 L 828/12.KO]) - VG Mainz: Verlust waffenrechtlicher Erlaubnis und Jagdschein bei weinrechtlicher Straftat
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 17.05.2011
[Aktenzeichen: 1 L 219/11.MZ])
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Dokument-Nr. 17634
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