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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 16.11.2010
- 6 K 271/10.NW, 6 K 343/10.NW 6 K 531/10.NW 6 K 842/10.NW -
VG Neustadt: Übernahme in Beamtenverhältnis trotz Überschreitens der Altersgrenze möglich
Angekündigte Ausnahmeregelungen in Laufbahnverordnung muss berücksichtigt werden
Das Land Rheinland-Pfalz kann den Antrag von vier Lehrern auf Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht mit der Begründung ablehnen, sie hätten die Höchstaltersgrenze von 45 Jahren für eine Einstellung überschritten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagten vier
Wirksame Altersgrenze setzt auch Regelung von Ausnahmen voraus
Die Klage war vor dem Verwaltungsgericht Neustadt erfolgreich. Zwar enthalte das Landesbeamtengesetz mittlerweile eine gesetzlich geregelte Höchstaltersgrenze von 45 Jahren. Diese
Land muss über Anträge auf Übernahme in Beamtenverhältnis trotz Überschreitens der Altersgrenze neu entscheiden
Solche Ausnahmeregelungen enthalte die Laufbahnverordnung derzeit noch nicht. Der Beklagte sei deshalb verpflichtet, über die Anträge der Kläger auf Übernahme in das Beamtenverhältnis trotz Überschreitens der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
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Dokument-Nr. 10600
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