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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 10.06.2005
5 K 2596.NW -

Vier Fertiggaragen müssen beseitigt werden

Vier Fertiggaragen, die in Neustadt-Hambach errichtet worden sind, müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts beseitigt werden.

Die Kläger und die Stadt Neustadt streiten seit mehreren Jahren über die Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen auf einem Grundstück, welches durch einen schmalen Weg vom Wohnhaus der Kläger getrennt ist. Im Jahr 1999 hatte die Stadt einen Bauantrag für zwei Garagen und zwei Stellplätze abgelehnt, weil das Grundstück im Außenbereich liege. Das Verwaltungsgericht hatte die Entscheidung der Behörde damals nach Durchführung einer Ortsbesichtigung bestätigt.

Nachdem die Stadt den Klägern aufgrund eines neuen Bauantrages im Juni 2001 eine Baugenehmigung erteilt hatte, stellte sie im Jahr 2002 fest, dass vier geschlossene Fertiggaragen errichtet worden waren. Daraufhin forderte sie die Kläger auf, die Garagen zu zwei Carports und zwei Abstellplätzen zurückzubauen; nur diese Ausführung entspreche dem Bauschein.

Der Widerspruch der Kläger beim Stadtrechtsausschuss war erfolglos, weshalb sie Klage erhoben.

Die Richter urteilten, dass die Stadt die Beseitigung der Garagen verlangen könne. Die den Klägern im Jahr 2001 erteilte Baugenehmigung erlaube den Bau von vier geschlossenen Garagen nicht. Sowohl im Bauantrag als auch im Bauschein sei nur vom Neubau von zwei Carports und zwei offenen Abstellplätzen die Rede. Wegen der Lage im Außenbereich seien die Garagen auch nicht genehmigungsfähig; die maßgeblichen Bebauungsverhältnisse hätten sich seit der letzten Entscheidung des Gerichts nicht verändert.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 25/05 des VG Neustadt vom 26.07.2005

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Dokument-Nr.: 782 Dokument-Nr. 782

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