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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 27.02.2013
- 4 L 90/13.NW -
Illegal aufgestellte Altkleidercontainer müssen entfernt werden
Kleidercontainer auf öffentlichem Straßenraum bedürfen der Sondernutzungserlaubnis
Eine Recycling-Firma ist verpflichtet, die in der Stadt an verschiedenen Standorten aufgestellten Altkleidercontainer wieder zu entfernen, da die Firma nicht über die erforderliche Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen der Container auf öffentlichem Straßenraum verfügt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Recycling-Firma aus Hessen im Jahr 2012
Recyclingfirma hält Sondernutzungserlaubnis für nicht erforderlich
Die Stadt Landau forderte die Firma, gegen die inzwischen eine Gewerbeuntersagungsverfügung durch die zuständige hessische Überwachungsbehörde ergangen ist, Ende Januar 2013 auf, alle in Landau ohne erforderliche
Auch Container auf Privatgrundstücken mit Nutzung über öffentlichen Straßenraum benötigen Sondernutzungserlaubnis
Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht Neustadt nicht gefolgt. Die Richter bestätigten die Beseitigungsanordnung der Stadt Landau mit der Begründung, die Antragstellerin nutze mit den acht Kleidercontainern öffentliche Straßenflächen ohne die dafür erforderliche
Gericht stimmt sofortiger Beseitigung zum Beenden der rechtswidrigen Sondernutzung zu
Die sofortige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
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Dokument-Nr. 15375
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