wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 11.05.2010
4 L 477/10.NW -

Rauchbelästigung: Holzkohlegrill auf Weinfest nicht zugelassen

Eilantrag auf Standzulassung zu spät eingereicht

Eine Imbissanbieterin darf auf einem Weinfest wegen drohender Belästigung der Besucher durch Rauch keinen Holzkohlegrill betreiben. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls ist eine Gastronomin aus Haßloch, die Imbiss- und Holzkohlegrillstände betreibt. Sie beantragte bei der Gemeinde, mit einem solchen Stand im Mai zu dem Weinfest „Leisböhler Weintage” der Gemeinde Haßloch zugelassen zu werden. Die Verwaltung lehnte den Antrag im März ab. Sie habe den Standplatz einem Mitbewerber ohne Holzkohlegrill vergeben. Einen Holzkohlegrill befürworte sie nicht, der Rauch belästige die Besucher. Der Stand des Mitbewerbers sei auch mit dem Ambiente des Festes besser vereinbar.

Imbissanbieterin verlangt als ortsansässige Gewerbetreibende zum Weinfest zugelassen zu werden

Dagegen wehrte sich die Antragstellerin vier Tage vor dem Fest mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Zu dem Weinfest sei sie als ortsansässige Gewerbetreibende zuzulassen. Es sei noch genügend Platz für ihren Stand vorhanden. Ihr Angebot sei attraktiv, insbesondere passe ihr Holzkohlegrill gut zu einem Weinfest.

Entscheidung des Gemeinderats über Teilnahme kurz vor Festbeginn nicht mehr einholbar

Das Verwaltungsgericht hat den Antrag abgelehnt. Die Antragstellerin könne nicht erzwingen, mit ihrem Stand zum Weinfest zugelassen zu werden. Dies zu entscheiden sei Sache des Gemeinderats, der allerdings bislang nicht beteiligt worden sei. Die Verwaltung sei nicht zuständig gewesen, ohne Ermächtigung durch den Gemeinderat über die Bewerbung der Antragstellerin zu entscheiden. Eine Entscheidung des Gemeinderats aber könne in den verbleibenden drei Tagen vor dem Fest nicht mehr eingeholt werden. Nach der Gemeindeordnung müssten zwischen der Einladung und der Sitzung des Gemeinderats grundsätzlich mindestens vier volle Kalendertage liegen. Dass die verbliebene Zeit nicht mehr ausreichend sei, habe die Antragstellerin selbst verursacht, da sie sich zu kurzfristig an das Gericht gewandt habe, obwohl ihr Zulassungsantrag schon März abgelehnt worden sei. Es müsse auch berücksichtigt werden, dass der zugelassene Mitbewerber, der den Stand erhalten habe, sich bislang habe darauf verlassen dürfen, an dem Fest teilzunehmen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2010
Quelle: ra-online, VG Neustadt

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Gewerbebetrieb | Grillen | Holzkohlengrill | Rauchbelästigungen | Qualm | Stadtfest

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9638 Dokument-Nr. 9638

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9638

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?