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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 12.07.2012
- 4 K 224/12.NW -
Anwohner müssen Bau eines Winzerbetriebes in unmittelbarer Nachbarschaft dulden
Winzerbetrieb muss für allgemeines Wohngebiet zulässige Immissionsrichtwerte einhalten
Die Immissionen und sonstigen Belästigungen, die von einer geplanten Aussiedlung eines Winzerbetriebes von einem Ortskern in den Außenbereich der Gegend ausgehen, sind von den Nachbarn hinzunehmen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wohnen in Ortsrandlage in Steinweiler in einem allgemeinen Wohngebiet. Im Süden grenzt ein Wirtschaftsweg an. Der Beigeladene ist Inhaber eines Weinbaubetriebs im Ortskern, mit dem er in den Außenbereich aussiedeln möchte. Der beklagte Landkreis Germersheim erteilte ihm im Mai 2011 eine
Kreisrechtsausschuss des Landkreises ergänzt Baugenehmigung um Immissionsrichtwerte
Der Kreisrechtsausschuss des Landkreises Germersheim wies den Widerspruch der Kläger zurück, ergänzte aber die
Nachbarn befürchten unzumutbare Lärmbelästigungen
Die Kläger erhoben dagegen Klage und machten u.a. geltend, es sei damit zu rechnen, dass sie nach Aufnahme des Winzerbetriebs auf ihrem Grundstück unzumutbaren Immissionen ausgesetzt seien. Das eingeholte Lärmgutachten sei unzureichend.
Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte nicht wahrscheinlich
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die dem Beigeladenen erteilte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
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Dokument-Nr. 13789
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