wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 12.07.2012
4 K 224/12.NW -

Anwohner müssen Bau eines Winzerbetriebes in unmittelbarer Nachbarschaft dulden

Winzerbetrieb muss für allgemeines Wohngebiet zulässige Immissionsrichtwerte einhalten

Die Immissionen und sonstigen Belästigungen, die von einer geplanten Aussiedlung eines Winzerbetriebes von einem Ortskern in den Außenbereich der Gegend ausgehen, sind von den Nachbarn hinzunehmen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.

Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wohnen in Ortsrandlage in Steinweiler in einem allgemeinen Wohngebiet. Im Süden grenzt ein Wirtschaftsweg an. Der Beigeladene ist Inhaber eines Weinbaubetriebs im Ortskern, mit dem er in den Außenbereich aussiedeln möchte. Der beklagte Landkreis Germersheim erteilte ihm im Mai 2011 eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses und einer landwirtschaftlichen Produktions- und Lagerhalle mit Büro, Weinverkostung und Ferienwohnung auf dem südlich des an das Anwesen der Kläger angrenzenden Wirtschaftsweges gelegenen Grundstück. Im Vorfeld war ein schalltechnisches Gutachten eingeholt worden, das auf der Grundlage der Betriebsbeschreibung des Beigeladenen zum Ergebnis kam, dass keine schalltechnischen Maßnahmen erforderlich seien. Dagegen legten die Kläger sowie mehrere andere Bewohner von Steinweiler Widerspruch ein.

Kreisrechtsausschuss des Landkreises ergänzt Baugenehmigung um Immissionsrichtwerte

Der Kreisrechtsausschuss des Landkreises Germersheim wies den Widerspruch der Kläger zurück, ergänzte aber die Baugenehmigung um die Auflage, dass der Beurteilungspegel der von dem genehmigten Betrieb ausgehenden Geräusche, einschließlich Fahrzeuggeräuschen am Wohnhaus der Kläger am Tag 55 dB (A) und in der Nacht 40 dB (A) nicht überschreiten dürfe. Ferner wurde ausdrücklich klargestellt, dass die Baugenehmigung nicht die Nutzung der genehmigten baulichen Anlagen für Wein- oder Hoffeste umfasse.

Nachbarn befürchten unzumutbare Lärmbelästigungen

Die Kläger erhoben dagegen Klage und machten u.a. geltend, es sei damit zu rechnen, dass sie nach Aufnahme des Winzerbetriebs auf ihrem Grundstück unzumutbaren Immissionen ausgesetzt seien. Das eingeholte Lärmgutachten sei unzureichend.

Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte nicht wahrscheinlich

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung nicht gegen hier allein zu prüfende drittschützende Vorschriften verstoße. Der Kreisrechtsausschuss habe die Baugenehmigung um die Auflage ergänzt, dass die in einem allgemeinen Wohngebiet zulässigen Immissionsrichtwerte einzuhalten seien. Damit habe der Beklagte den Lärmschutz für die Kläger verbindlich geregelt. Es sei angesichts des eingeholten schalltechnischen Gutachtens auch nicht ernstlich zweifelhaft, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte bei regelmäßigem Betrieb des Weinguts eingehalten werden könnten. Da der Widerspruchsbescheid die Abhaltung von Hof- und Weinfesten sowie sonstigen seltenen Ereignissen vom Genehmigungsumfang ausgenommen habe, sei ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme nicht ersichtlich.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13789 Dokument-Nr. 13789

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13789

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung