Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 11.05.2011
- 4 K 108/11.NW -
VG Neustadt: Kein Anspruch auf Auskunft über Kosten eines Polizeieinsatzes gegen flüchtigen Straftäter
Landesinformationsfreiheitsgesetz nicht anwendbar
Ein Polizeipräsidium ist nicht verpflichtet, Bürgern gegenüber Auskunft über die Kosten eines Polizeieinsatzes in Zusammenhang mit einem flüchtigen Straftäter zu erteilen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt.
Im zugrunde liegenden Fall wurde am 2. September 2010 im Bereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz ein
Klägerin verlangt Auskunft über die Kosten der polizeilichen Einsätze
Im Oktober 2010 bat die Klägerin das Polizeipräsidium Rheinpfalz um
Klägerin beruft sich auf Landesinformationsfreiheitsgesetz
Hiergegen erhob die Betroffene Klage und berief sich auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz. Danach habe jeder Anspruch auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen.
Landesinformationsfreiheitsgesetz für Strafverfolgungsbehörden des Landes nicht gültig
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, das Landesinformationsfreiheitsgesetz sei vorliegend nicht anwendbar. Dieses Gesetz gelte ausdrücklich nicht für die Strafverfolgungsbehörden des Landes. Zu diesen zähle neben der Staatsanwaltschaft auch die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11657
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11657
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.