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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 22.11.2011
- 3 L 1064/11.NW -
Nachbarschaftsklage erfolglos: Bau eines Lebensmittelmarktes in allgemeinem Wohngebiet zulässig
Für allgemeines Wohngebiet geltende Immissionsrichtwerte werden nicht überschritten
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat eine erteilte Genehmigung für den Bau eines Lebensmittelmarktes in einem allgemeinen Wohngebiet bestätigt. Die in der Baugenehmigung auferlegten Vorgaben zum Lärmschutz werden nach dem vorliegenden schallschutztechnischen Untersuchungsbericht die geltenden Immissionsrichtwerte nicht überschreiten.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Nachbarin Wiederspruch gegen eine von der Kreisverwaltung erteilte
Zum Schutz der Nachbarschaft notwendige Lärmschutzauflagen in Baugenehmigung berücksichtigt
Das Verwaltungsgericht lehne den Antrag jedoch ab. Die Antragstellerin werde durch die
Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf uneingeschränkten Ausblick von seinem Grundstück
Auch im Übrigen sei eine Rechtsverletzung der Antragstellerin nicht ersichtlich. Die Abstandsvorschriften der Landesbauordnung seien eingehalten, und zudem befinde sich auch zwischen dem Wohnhaus der Antragstellerin und der geplanten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
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Dokument-Nr. 12914
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