wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 07.05.2008
1 K 924/07.NW -

Subventionen im Obst- und Gemüseanbau: nachträgliche Kürzungen der Anbaugenehmigungen rechtmäßig

Die nachträglichen Kürzungen der im Jahr 2006 den pfälzischen Landwirten für den Erhalt von Subventionen erteilten Genehmigungen für den Obst- und Gemüseanbau sind rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Musterverfahren für eine Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle entschieden.

Geklagt hatte ein Landwirt, in dessen Betrieb hauptsächlich Obst, Gemüse und Speisekartoffeln angebaut werden. Nach dem Inkrafttreten der Europäischen Agrarreform benötigte er eine spezielle Genehmigung, um hierfür Subventionen zu erhalten. Diese Genehmigung durfte nur im Rahmen des für Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehenden regionalen Kontingents erteilt werden. Nachdem irrtümlich durch die Landwirtschaftsbehörden mehr Genehmigungen als vorhanden ausgegeben worden waren, setzen sie die erteilten Genehmigungen später auf die maximal zulässige Obergrenze herab.

Der Kläger legte gegen die ihm gegenüber vorgenommene Kürzung zunächst Widerspruch ein. Da dieser keinen Erfolg hatte, erhob er beim Verwaltungsgericht Klage und berief sich auf Vertrauensschutz.

Die Richter haben die Klage abgewiesen: Der Betroffene könne nicht darauf vertrauen, bei Überschreitung der maßgeblichen Obergrenze keiner nachträglichen Kürzung ausgesetzt zu sein. Die Annahme, zum Obst- und Gemüseanbau künftig auch solche Genehmigungen nutzen zu dürfen, die unter Überschreitung des Kontingents erteilt worden seien, sei rechtlich nicht geschützt. Dies ergebe sich aus der Zugehörigkeit der subventionierten Landwirte zu einer gesetzlichen Verteilungsgemeinschaft, in welcher die Ansprüche der einzelnen Landwirte von vornherein kraft Gesetzes anteilig auf das jeweilige Kontingent beschränkt seien.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 12/2008 des VG Neustadt vom 02.06.2008

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: EU-Agrarsubventionen | EG-Agrarsubventionen | Subventionen

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6147 Dokument-Nr. 6147

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6147

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung