Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 13.11.2013
- 9 L 494/13 u.a. -
Vergabe von Master-Studienplätzen BWL an der Uni Münster rechtswidrig
VG Münster erklärt Bewertungssystem für Zulassung zum Masterstudiengang für unzulässig
Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass das Vergabeverfahren für Master-Studienplätze im Bereich Betriebswirtschaftslehre (BWL) an der Westfälische Wilhelms-Universität Münster rechtswidrig war und verpflichtete die Hochschule im Wege einer einstweiliger Anordnungen dazu, zum Wintersemester 2013/2014 drei weitere Bewerber vorläufig zum Masterstudiengang BWL zuzulassen.
Die Universität hatte zum Wintersemester 2013/2014 unter den zahlreichen Bewerbern um einen
Bewertungssystem vom Gericht als rechtswidrig beanstandet
Dieses, auf der Grundlage einer zum Wintersemester 2013/2014 neugefassten „Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre 2013“ beruhende Bewertungssystem hat das Gericht nunmehr als
Zugangs- und Zulassungsordnung 2013 beachtet Bestimmungen des Hochschulzulassungsgesetzes nicht hinreichend
Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Bestimmungen des Hochschulzulassungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und der Staatsvertrag 2008 forderten, dass bei der Auswahlentscheidung der Hochschule für einen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Münster/ra-online
- Master-Studium VWL: Studienplatzvergabe der Uni Münster rechtswidrig
(Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 25.11.2010
[Aktenzeichen: 9 L 551/10]) - Master-Studienplätze BWL: Vergabepraxis der Uni Münster verletzt geltendes Recht
(Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 15.11.2010
[Aktenzeichen: 9 L 529/10])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17200
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17200
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.