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Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 04.12.2020
- 5 L 1019/20 und 5 L 1027/20 -
VG Münster: Maskenverweigerung rechtfertigt Schulausschluss
Mindestanforderungen an ärztliches Attest zur Befreiung von Maskenpflicht nicht erfüllt
Das Verwaltungsgericht Münster hat die Rechtmäßigkeit der Entscheidung einer Grundschule in Coesfeld bestätigt, zwei Schüler wegen der Weigerung, eine Alltagsmaske zu tragen, vom Schulbesuch auszuschließen.
Die Schüler hatten
Schule akzeptierte die Atteste nicht
Diese Atteste hatte die
Atteste erfüllen Mindestanforderungen zur Befreiung von der Maskenpflicht nicht
Diese Entscheidung bestätigte das Gericht nunmehr und lehnte die gegen den Ausschluss vom Schulbesuch gerichteten Eilanträge ab. In den Gründen
Konkrete Nennung gesundheitlicher Beeinträchtigungen erforderlich
Nach
Allgemeine Beurteilung ohne Bezug zum Schulalltag nicht ausreichend
Insbesondere seien die angenommenen und dargelegten gesundheitsschädigenden Folgen des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung weder fundiert belegt noch werde sich damit auseinandergesetzt, ob die angenommenen Beeinträchtigungen auch bei
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29568
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